{"id":9356,"date":"2024-02-28T08:43:18","date_gmt":"2024-02-28T08:43:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.incredible-tours.hr\/reiseversicherung\/"},"modified":"2024-04-25T15:40:59","modified_gmt":"2024-04-25T15:40:59","slug":"reiseversicherung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.incredible-tours.hr\/de\/reiseversicherung\/","title":{"rendered":"Reiseversicherung"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1414.4px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p>Bitte lesen Sie <a href=\"https:\/\/www.uniqa.hr\/shop\/polica\/PUT_opci.pdf\">die Reiseversicherungsbedingungen<\/a> sowie <a href=\"https:\/\/www.uniqa.hr\/shop\/polica\/Tablica_invalidnosti_2022.pdf\">die Behindertentabellen<\/a> , <a href=\"https:\/\/agencije.uniqa.hr\/polica\/IPID_HR.pdf\">Informationen zum Versicherungsprodukt<\/a> , <a href=\"https:\/\/agencije.uniqa.hr\/polica\/PUT_info_2018.pdf\">Informationen an den Auftragnehmer<\/a> , <a href=\"https:\/\/www.uniqa.hr\/UserDocsImages\/dokumenti\/gdpr\/Informacije_o_obradi_osobnih_podataka.pdf\">Informationen zur Datenverarbeitung<\/a> .<\/p>\n<h2><strong>Bedingungen der Reiseversicherung<\/strong><\/h2>\n<p>In Anwendung ab 1.1.2023.<\/p>\n<p><strong>EINLEITENDE BESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Reiseversicherungsbedingungen sind integraler Bestandteil des Reiseversicherungsvertrages, den der Versicherungsnehmer mit UNIQA osiguranje dd abschlie\u00dft<\/p>\n<p><strong>Artikel 1. Konzepte<\/strong><br \/>\nBestimmte Begriffe in diesen Bedingungen haben die folgende Bedeutung:<br \/>\nVersicherer &#8211; UNIQA osiguranje dd, Zagreb, Planinska 13 A, OIB: 75665455333;<br \/>\nVersicherungsnehmer \u2013 eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die mit dem Versicherer einen Reiseversicherungsvertrag abgeschlossen hat;<br \/>\nVersicherter \u2013 nat\u00fcrliche Person, f\u00fcr die die Versicherung gilt;<br \/>\nBeg\u00fcnstigter der Versicherung \u2013 die Person, an die die Versicherungspr\u00e4mie oder -leistung gezahlt wird. Im Todesfall des Versicherten sind die Beg\u00fcnstigten der Versicherung die gesetzlichen Erben; Im Falle einer Reisestornierung ist der Nutzer die Person, die die Reise bezahlt hat; Bei der Berufsunf\u00e4higkeits- und Reisegep\u00e4ckversicherung ist der Versicherungsnehmer der Versicherte. Wenn ein minderj\u00e4hriger Beg\u00fcnstigter der Versicherung ist, \u00fcberweist der Versicherer die Zahlung der Versicherungssumme oder der Entsch\u00e4digung auf das Konto des minderj\u00e4hrigen Kindes, das Beg\u00fcnstigter der Versicherung ist;<br \/>\nBei der Haftpflichtversicherung haftet der Versicherer f\u00fcr den durch den Versicherungsfall verursachten Schaden nur, soweit der gesch\u00e4digte Dritte Schadensersatz verlangt;<br \/>\nDritter \u2013 eine Person, die nicht Gegenstand eines Versicherungsvertrages ist, d. h. eine Person, deren Haftung nicht durch eine Versicherung gedeckt ist;<br \/>\nAmateursportler sind Personen, die nicht hauptberuflich Sport treiben, obwohl sie eingetragene Mitglieder der Sportorganisation sind, in der sie trainieren und an Wettk\u00e4mpfen teilnehmen. Etwaige Geb\u00fchren, die sie erhalten, stellen nicht ihr regelm\u00e4\u00dfiges Einkommen dar;<br \/>\nProfisportler \u2013 Personen, die hauptberuflich Sport treiben und daf\u00fcr ein regelm\u00e4\u00dfiges Einkommen beziehen;<br \/>\nFreizeitsportler \u2013 Personen, die gelegentlich Sport treiben und kein registriertes Mitglied einer Sportorganisation sind;<br \/>\nVersicherungssumme \u2013 der maximale Geldbetrag, zu dem der Versicherer f\u00fcr ein Schadensereignis verpflichtet ist und der in der Police f\u00fcr jedes versicherte Risiko angegeben werden muss;<br \/>\nVersicherungspr\u00e4mie \u2013 der Geldbetrag, den der Versicherer pro Versicherungsfall zahlt;<br \/>\nPr\u00e4mie \u2013 der Betrag, der aufgrund des Versicherungsvertrags f\u00fcr die Versicherung gezahlt wird;<br \/>\nVersicherungsfall \u2013 ein durch das versicherte Risiko verursachtes Ereignis. Das durch die Versicherung gedeckte Risiko (versichertes Risiko) muss k\u00fcnftig, ungewiss und unabh\u00e4ngig vom alleinigen Willen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten sein;<br \/>\nPolice &#8211; Dokument \u00fcber den abgeschlossenen Versicherungsvertrag;<br \/>\nVersicherungsvertrag \u2013 besteht aus: Angebot, wenn der Versicherungsvertrag auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots abgeschlossen wird, der Police, diesen Bedingungen, besonderen Bedingungen oder Klauseln;<br \/>\nUNIQA osiguranje dd Assistance Service \u2013 ein Assistance-Unternehmen, das mit dem Versicherer einen gesch\u00e4ftlichen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, auf dessen Grundlage dem Versicherten im Ausland Dienstleistungen entsprechend der Deckung der abgeschlossenen Versicherungspolicen erbracht werden.<br \/>\nF\u00fcr die Aufsicht \u00fcber Versicherer ist die kroatische Agentur f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber Finanzdienstleistungen mit Sitz in Zagreb zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p><strong>Pauschalangebot<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen zum Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs, wenn:<br \/>\na) diese Leistungen von einem Unternehmer unter anderem auf Wunsch oder nach Wahl des Fahrgastes zusammengefasst werden, bevor ein einheitlicher Vertrag \u00fcber alle Leistungen zustande kommt; oder<\/li>\n<\/ol>\n<p>b) unabh\u00e4ngig davon, ob mit einzelnen Reiseleistungsanbietern gesonderte Vertr\u00e4ge abgeschlossen wurden, wenn diese Leistungen:<br \/>\nUnd. sie kaufen an einer Verkaufsstelle und wenn sie ausgew\u00e4hlt wurden, bevor der Passagier der Zahlung zugestimmt hat;<br \/>\nii. zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis anbieten, verkaufen oder berechnen;<br \/>\niii. unter dem Namen \u201ePaketangebot\u201c oder einem \u00e4hnlichen Namen werben oder verkaufen;<br \/>\niv. nach Abschluss eines Vertrages zusammenlegen, wobei der Unternehmer dem Reisenden das Recht einr\u00e4umt, zwischen verschiedenen Arten von Reiseleistungen zu w\u00e4hlen; oder<br \/>\nv. Kauf bei einzelnen H\u00e4ndlern \u00fcber verkn\u00fcpfte Online-Buchungsverfahren, wenn der H\u00e4ndler, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, den Namen, die Zahlungsinformationen und die E-Mail-Adresse des Passagiers an einen oder mehrere andere H\u00e4ndler weitergibt und der Vertrag mit dem oder den anderen H\u00e4ndlern sp\u00e4testens zustande kommt als 24 Stunden nach Best\u00e4tigung der Buchung der ersten Reiseleistung.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Kombination von Reiseleistungen, bei denen h\u00f6chstens eine Art von Reiseleistung mit einer oder mehreren touristischen Leistungen kombiniert wird, stellt kein Pauschalangebot dar, wenn die letztgenannten Leistungen:<br \/>\na) sie machen keinen wesentlichen Teil des Wertes der Kombination aus, wurden nicht als wesentliches Merkmal der Kombination beworben oder stellen in sonstiger Weise ein wesentliches Merkmal der Kombination dar; oder<br \/>\nb) erst nach Beginn der Ausf\u00fchrung der Reiseleistung ausgew\u00e4hlt und erworben wurden;<\/li>\n<\/ol>\n<p>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde sind Umst\u00e4nde, die nicht h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen, eine Situation, die au\u00dferhalb der Kontrolle des Versicherten liegt und sich auf eine solche Situation bezieht und deren Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen, wenn alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen ergriffen worden w\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>GEMEINSAME ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/strong><br \/>\n <strong>Artikel 2.<\/strong><br \/>\nWer kann versichert werden?<\/p>\n<ol>\n<li>Nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen kann Folgendes gew\u00e4hrleistet werden:<br \/>\na) kroatische Staatsb\u00fcrger und Ausl\u00e4nder, die einen geregelten vor\u00fcbergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in der Republik Kroatien haben;<br \/>\nb) Ausl\u00e4nder, die sich als Touristen au\u00dferhalb ihres Wohnsitzlandes aufhalten und w\u00e4hrend ihres Aufenthalts in der Republik Kroatien keiner Nebent\u00e4tigkeit nachgehen. Im konkreten Fall gilt der Versicherungsschutz ausschlie\u00dflich auf dem Gebiet der Republik Kroatien;<\/li>\n<li>F\u00fcr die in Absatz 1 genannten Personen kann eine Versicherung abgeschlossen werden. dieses Artikels, unabh\u00e4ngig von ihrem Gesundheitszustand und ihrer Arbeitsf\u00e4higkeit, mit Ausnahme von Personen mit schweren geistigen oder k\u00f6rperlichen St\u00f6rungen und Erkrankungen des Nervensystems sowie Personen, denen die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit entzogen ist.<\/li>\n<li>Versichert werden k\u00f6nnen Personen mit einem H\u00f6chstalter von 80 Jahren.<\/li>\n<li>Gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen auch kroatische Staatsb\u00fcrger, die im Ausland arbeiten, versichert werden, wenn sie im Ausland, in dem sie arbeiten, nicht \u00fcber eine obligatorische Krankenversicherung verf\u00fcgen. Die Versicherung kann nur kurzfristig mit einem Zuschlag abgeschlossen werden gem\u00e4\u00df der Tabelle der Berufe mit erh\u00f6htem Risiko aus der Preisliste der Reiseversicherung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 3.<\/strong><br \/>\n Umfang der Versicherung<\/p>\n<ol>\n<li>Die Versicherung gilt in allen L\u00e4ndern der Welt und in der Republik Kroatien, sofern nicht anders angegeben<\/li>\n<li>  Im Gegensatz zu Absatz 1. Gem\u00e4\u00df diesem Artikel ist der Versicherungsschutz f\u00fcr die private Haftpflichtversicherung auf die L\u00e4nder des europ\u00e4ischen Kontinents beschr\u00e4nkt. Bei der freiwilligen Krankenversicherung ist der Versicherungsschutz in der Republik Kroatien f\u00fcr kroatische Staatsb\u00fcrger und Ausl\u00e4nder ausgeschlossen, die einen geregelten vor\u00fcbergehenden oder dauerhaften Wohnsitz in der Republik Kroatien und in dem Land haben, in dem der Versicherte krankenversichert ist. Der Versicherungsschutz f\u00fcr Ausl\u00e4nder, die sich als Touristen au\u00dferhalb ihres Wohnsitzlandes aufhalten und w\u00e4hrend ihres Aufenthalts in der Republik Kroatien keiner nebenberuflichen T\u00e4tigkeit nachgehen, gilt ausschlie\u00dflich auf dem Territorium der Republik Kroatien.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 4.<\/strong><br \/>\n Versicherungsrechte<\/p>\n<ol>\n<li>Gem\u00e4\u00df diesen Bedingungen ist es m\u00f6glich, einen Vertrag abzuschlie\u00dfen:<br \/>\n&#8211; freiwillige Krankenversicherung f\u00fcr Ausl\u00e4nder w\u00e4hrend der Reise und des Aufenthalts im Ausland und in der Republik Kroatien;<br \/>\n&#8211; Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls w\u00e4hrend der Reise;<br \/>\n&#8211; Gep\u00e4ckversicherung;<br \/>\n&#8211; Reiser\u00fccktritts- oder Reiseabbruchversicherung, Reiser\u00fccktrittsversicherung;<br \/>\n&#8211; Flugversp\u00e4tungsversicherung;<br \/>\n&#8211; Privathaftpflichtversicherung.<br \/>\n2. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsrechte m\u00fcssen in der Police aufgef\u00fchrt und die Versicherungspr\u00e4mie daf\u00fcr zu entrichten sein.<br \/>\n3. Wird gem\u00e4\u00df der Preisliste des Versicherers f\u00fcr ein bestimmtes erh\u00f6htes Risiko keine zus\u00e4tzliche Pr\u00e4mie gezahlt, verringern sich die Versicherungsanspr\u00fcche im Verh\u00e4ltnis zwischen der gezahlten Pr\u00e4mie und der Pr\u00e4mie, die der Versicherungsnehmer h\u00e4tte zahlen m\u00fcssen.<br \/>\n4. Wenn eine Gruppe von versicherten Personen durch eine Police versichert ist, betr\u00e4gt der H\u00f6chstbetrag der Haftung des Versicherers pro Schadensereignis insgesamt f\u00fcr alle in einer Versicherungspolice aufgef\u00fchrten versicherten Personen 2.000.000,00 HRK* \/ 265.445,62 EUR.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 5.<\/strong><br \/>\n Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Laufzeit<\/p>\n<ol>\n<li>Eine Reiser\u00fccktritts- oder -abbruchversicherung sowie eine offizielle Reiser\u00fccktrittsversicherung werden in der Regel bei der Organisation einer Reise oder beim Kauf eines Flugtickets abgeschlossen und k\u00f6nnen sp\u00e4testens 7 Tage nach dem Kauf- oder Zahlungsdatum des Reisetickets (einschlie\u00dflich Flugtickets) abgeschlossen werden. , bezahlte Unterkunft oder Unterkunftsreservierung. Bei Ratenzahlung der Reise bzw. des Reisetickets ist der Tag der ersten Zahlung der Tag der Zahlung. Das Risiko einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs kann nicht \u00fcbernommen werden, wenn bis zum Reiseantritt weniger als 14 Tage verbleiben.<\/li>\n<li>Der Abschluss einer Flugversp\u00e4tungsversicherung erfolgt jeweils am Tag des Kaufs eines Flugtickets.<\/li>\n<li>Der Versicherungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung der Versicherungspolice durch den Auftragnehmer und den Versicherten zustande, die Versicherungspflicht beginnt mit der vollst\u00e4ndigen Zahlung der Versicherungspr\u00e4mie.<\/li>\n<li>Kommt der Versicherungsvertrag aufgrund eines schriftlichen Angebots zustande, gilt die Unterschrift des Versicherungsnehmers auf dem Angebot als Unterschrift auf der Police.<\/li>\n<li>Die Versicherung kann als Kurzzeitversicherung mit einer Laufzeit von 1 bis 364 Tagen oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden.<\/li>\n<li>Bei Abschluss einer Jahresversicherung betr\u00e4gt die Versicherungsdauer nur ein Jahr, innerhalb dessen der Versicherte Anspruch auf Versicherungsschutz f\u00fcr die vertraglich vereinbarten Versicherungsrechte f\u00fcr eine unbegrenzte Anzahl von Auslandsreisen hat. Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall auf 5 Wochen (35 Tage) pro Reise begrenzt.<\/li>\n<li>Die Jahresversicherung verl\u00e4ngert sich von Jahr zu Jahr, wenn keiner der Vertragspartner sie k\u00fcndigt und die Pr\u00e4mie bis zum Beginn des n\u00e4chsten Versicherungsjahres bezahlt ist. Jede Vertragspartei kann den j\u00e4hrlichen Reiseversicherungsvertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei bis sp\u00e4testens 30 Tage vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres k\u00fcndigen.<\/li>\n<li>In jedem Fall endet die Versicherung, wenn der Versicherte stirbt oder zu 100 % dauerhaft erwerbsunf\u00e4hig wird und der Versicherte psychisch erkrankt oder v\u00f6llig arbeitsunf\u00e4hig wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 6.<\/strong><br \/>\n Beginn und Ende der Versicherung<\/p>\n<ol>\n<li>Freiwillige Krankenversicherung f\u00fcr Ausl\u00e4nder w\u00e4hrend Reisen und Aufenthalten im Ausland und in der Republik Kroatien<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Versicherungsschutz beginnt um 00:00 Uhr des in der Police als Versicherungsbeginn genannten Tages, jedoch nicht vor \u00dcberschreiten der Staatsgrenze auf dem Weg ins Ausland (Grenze des Wohnsitzstaates\/St\u00e4ndigkeitsstaates), sofern der Bis dahin ist die Versicherungspr\u00e4mie entrichtet und endet, nachdem die versicherte Person auf dem R\u00fcckweg in das Land ihres gemeldeten Wohnsitzes\/st\u00e4ndigen Wohnsitzes die Staatsgrenze \u00fcberschritten hat, sp\u00e4testens jedoch um 24:00 Uhr des in der Police als Tag bezeichneten Tages die Versicherung erlischt.<br \/>\nBei einer freiwilligen Krankenversicherung f\u00fcr Personen w\u00e4hrend einer Reise und eines Aufenthaltes im Ausland und in der Republik Kroatien f\u00fcr Ausl\u00e4nder werden nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer anfallende Kosten f\u00fcr einen Zeitraum von maximal 4 (vier) Wochen nach Ablauf im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme \u00fcbernommen des vereinbarten Versicherungszeitraums, jedoch nur, wenn nachgewiesen wird, dass eine R\u00fcckkehr aus dem Ausland (f\u00fcr Ausl\u00e4nder aus der Republik Kroatien) aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Unfallversicherung, Reisegep\u00e4ckversicherung und Privathaftpflichtversicherung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Versicherungsschutz beginnt um 00:00 Uhr des in der Police als Versicherungsbeginn genannten Tages, jedoch nicht vor Reiseantritt (sofern die Versicherungspr\u00e4mie bis dahin vollst\u00e4ndig bezahlt ist) und endet nach Reiseende, sp\u00e4testens jedoch als 24:00 Uhr des in der Police als Ablauftag der Versicherung genannten Tages.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Reiser\u00fccktritts- oder Reiseabbruchversicherung, Gesch\u00e4ftsreise-R\u00fccktrittsversicherung und Flugversp\u00e4tungsversicherung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Versicherungsschutz beginnt um 12:00 Uhr des in der Police als Datum des Abschlusses des Versicherungsvertrages bezeichneten Tages (sofern die Versicherungspr\u00e4mie bis dahin vollst\u00e4ndig bezahlt ist) und endet um 12:00 Uhr des Tages, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen werden soll die H\u00e4lfte der geplanten Reise der versicherten Person verf\u00e4llt. Bei einer Reiser\u00fccktritts- oder Reiseabbruchversicherung im privaten Rahmen sowie bei einer Dienstreiseversicherung beginnt die Versicherungspflicht des Versicherers ab 24:00 Uhr des Tages, an dem das Bahnticket erworben wurde , also die Hotel- oder \u00e4hnliche Reservierung bezahlt wurde, und endet um 24:00 Uhr des Tages, an dem 50 % der geplanten Reisedauer des Versicherten ablaufen, wenn bis dahin die Versicherungspr\u00e4mie vollst\u00e4ndig bezahlt ist.<br \/>\nIm Falle einer Flugversp\u00e4tung beginnt der Versicherungsschutz um 24:00 Uhr des Tages, an dem das Flugticket erworben wurde, und endet um 24:00 Uhr des in der Police als Versicherungsablaufdatum angegebenen Tages, wenn bis dahin die Versicherungspr\u00e4mie vollst\u00e4ndig bezahlt ist .<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Wenn der Passagier im Falle au\u00dfergew\u00f6hnlicher, unvermeidbarer Umst\u00e4nde, die am Zielort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he eingetreten sind und die Durchf\u00fchrung der Pauschalreisevereinbarung erheblich beeintr\u00e4chtigen oder die Bef\u00f6rderung des Passagiers zum Zielort erheblich beeintr\u00e4chtigen, die Aus\u00fcbung der Pflicht aus\u00fcbt Hat der Versicherer sein Recht, den Pauschalreisevertrag vor Reiseantritt zu k\u00fcndigen, erlischt der Versicherungsvertrag unter R\u00fcckerstattung der Pr\u00e4mie. In diesem Fall erfolgt die vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung aller Zahlungen f\u00fcr das Pauschalangebot durch das Reiseb\u00fcro, das sie erhalten hat, und der Versicherte hat keinen Anspruch auf eine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/p>\n<p><strong>Artikel 7.<\/strong><br \/>\n Anmeldung des Versicherungsfalls und Vorlage der Nachweise gegen\u00fcber dem Versicherer<\/p>\n<ol>\n<li>Der Versicherungsfall einer Reisekrankenversicherung wird telefonisch beim UNIQA-Versicherungs-Helpdesk gemeldet, bei anderen Versicherungsarten erfolgt die Anmeldung unter <a href=\"http:\/\/www.uniqa.hr\/\">uniqa.hr<\/a> oder per E-Mail an <a href=\"mailto:prijava.stete@uniqa.hr\">pravkaja.stete@uniqa.hr<\/a> oder an die Adresse von der Hauptsitz des Versicherers in Zagreb.<\/li>\n<li>Der Versicherer kann eine \u00dcbersetzung der Rechnung und der begleitenden medizinischen Unterlagen verlangen. Die \u00dcbersetzungskosten werden vom Schadensersatz abgezogen.<\/li>\n<li>Der Versicherer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen alle f\u00fcr den einzelnen Versicherungsfall relevanten Nachweise zu verlangen, die nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls f\u00fcr die Feststellung der Haftung des Versicherers und deren H\u00f6he erforderlich sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 8<\/strong> .<br \/>\nZahlung der Versicherungspr\u00e4mie<\/p>\n<ol>\n<li>Die Versicherungspr\u00e4mie ist vor Reiseantritt zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/li>\n<li>Wird die Pr\u00e4mie \u00fcber ein Postamt, eine Bank oder ein anderes Zahlungsinstitut gezahlt, gilt der Tag als gezahlt, an dem das Institut den Zahlungsauftrag f\u00fcr die Pr\u00e4mie erh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Erfolgt die Zahlung der Pr\u00e4mie in Raten, werden im Versicherungsfall alle noch nicht gezahlten Raten der Pr\u00e4mie f\u00e4llig und der Versicherer ist berechtigt, diese von der Entsch\u00e4digungssumme abzuziehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 9.<\/strong><br \/>\n Versicherungszahlung<\/p>\n<ol>\n<li>Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer verpflichtet, die im Vertrag genannte Versicherungspr\u00e4mie innerhalb der vereinbarten Frist, die nicht l\u00e4nger als vierzehn Tage betragen darf, zu zahlen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer \u00fcber den Eintritt des Versicherungsfalls informiert wurde.<\/li>\n<li>Wenn jedoch die Feststellung des Bestehens oder der H\u00f6he der Haftung des Versicherers eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Eingang des Schadensersatzanspruchs die im Vertrag genannte Versicherungspr\u00e4mie zu zahlen oder ihn zu benachrichtigen innerhalb der gleichen Frist, in der sein Anspruch unbegr\u00fcndet ist.<\/li>\n<li>Wenn die H\u00f6he der Haftung des Versicherers nicht innerhalb der in Absatz i 2 genannten Fristen festgestellt wird. Gem\u00e4\u00df diesem Artikel ist der Versicherer verpflichtet, den Betrag des unbestrittenen Teils seiner Verpflichtung im Namen des Vorschusses unverz\u00fcglich zu zahlen.<\/li>\n<li>Wird die Versicherungssumme in einer Fremdw\u00e4hrung abgeschlossen, wird die Versicherungspr\u00e4mie in EUR-Gegenwert zum Devisenmittelkurs der Tschechischen Nationalbank gezahlt.<\/li>\n<li>Werden die Kosten durch eine andere freiwillige oder obligatorische Versicherung gedeckt, so erfolgt die Leistungszahlung zun\u00e4chst aus dieser Versicherung.<\/li>\n<li>Wurde die Reise auf Kredit (in Raten) bezahlt, leistet der Versicherer bei Reiser\u00fccktritt eine Entsch\u00e4digung nach Ma\u00dfgabe der Konditionen und Betr\u00e4ge des tats\u00e4chlich bezahlten Teils bzw. der einzelnen Mahlzeit.<\/li>\n<li>Der Versicherte erm\u00e4chtigt den Versicherer, alle erforderlichen Nachweise und Daten von Dritten, d. h. Anbietern medizinischer und anderer Dienstleistungen (falls erforderlich), einzuholen, die zur Feststellung der Haftung des Versicherers erforderlich sind. Die versicherten Personen entbinden damit Dritte von ihrer Schweigepflicht.<\/li>\n<li>Auf Verlangen des Versicherers verpflichtet sich der Versicherte, sich einer \u00e4rztlichen Untersuchung durch einen vom Versicherer gew\u00e4hlten Arzt zu unterziehen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Versicherer die Kosten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 10.<\/strong><br \/>\n Haftungsausschluss des Versicherers<br \/>\nSofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Versicherer nicht zur Entsch\u00e4digung verpflichtet:<\/p>\n<ul>\n<li>Sch\u00e4den, die durch Krieg, B\u00fcrgerkrieg, Revolution, Aufstand, Unruhen infolge solcher Ereignisse, Kriegswaffen, Gefangennahmen, Beschlagnahmungen, Beschr\u00e4nkungen oder Inhaftierungen und die Folgen dieser Ereignisse oder Versuche, dies durch Sabotage, Sprengstoffexplosion zu bewirken, verursacht werden, wenn die Person Sie handelt b\u00f6swillig oder aus politischen Motiven, Unruhen, Gewalt oder anderen \u00e4hnlichen Ereignissen;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die durch Beschlagnahmung, Beschlagnahmung oder andere \u00e4hnliche Ma\u00dfnahmen verursacht werden, die von einer Regierung oder einer \u00e4hnlichen Organisation, die um die Macht k\u00e4mpft oder die Macht hat, durchgef\u00fchrt werden oder durchgef\u00fchrt werden sollen;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die durch Arbeitsunterbrechung, Arbeitsunterbrechung oder Streik des Versicherten sowie durch Verletzung von Patent- und Lizenzrechten entstehen;<\/li>\n<li>Schadensersatz aufgrund einer Geldstrafe (Geldstrafe), zu deren Zahlung der Versicherte verpflichtet ist;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die direkt oder indirekt durch einen Terrorakt verursacht werden oder damit im Zusammenhang stehen. Im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist eine terroristische Handlung jede Gewaltanwendung und\/oder Drohung jeglicher Art, die von Einzelpersonen oder Personengruppen begangen wird, um politische, religi\u00f6se, ethnische, weltanschauliche oder \u00e4hnliche Ziele zu erreichen Angst oder Panik in der Bev\u00f6lkerung oder einem Teil der Bev\u00f6lkerung hervorrufen, einschlie\u00dflich (aber nicht notwendigerweise) der Absicht, dadurch Einfluss auf die Regierung und\/oder staatliche Institutionen zu nehmen, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Person(en) oder Gruppe(n) allein oder im Namen handeln von oder in Verbindung mit einer Organisation durch die Regierung(en) oder nicht;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise verursacht oder verursacht werden durch:<br \/>\n&#8211; aufgrund der Aktion oder aufgrund des Vorliegens von Natur- und Elementarkatastrophen;<br \/>\n&#8211; durch ionisierende Strahlung oder Verschmutzung durch radioaktive Stoffe aus Kernbrennstoffen oder Abf\u00e4llen oder Verschmutzung durch die Verbrennung von Kernbrennstoffen;<br \/>\n&#8211; radioaktive, toxische oder andere gef\u00e4hrliche und bedrohliche Eigenschaften einer Kernanlage, eines Reaktors oder eines anderen Nuklearsystems oder einer Nuklearkomponente davon;<br \/>\n&#8211; aufgrund von Waffen oder Ger\u00e4ten, deren Zerst\u00f6rungskraft auf der Atom- oder Kernphysik und\/oder der Fusion oder anderen \u00e4hnlichen Reaktionen oder radioaktiven Stoffen beruht;<br \/>\n&#8211; aufgrund radioaktiver, toxischer, explosiver oder sonstiger gef\u00e4hrlicher Eigenschaften radioaktiver Stoffe.<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die durch ein Erdbeben verursacht wurden;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die in irgendeiner Weise aus der Begehung oder versuchten Begehung einer vom Versicherungsnehmer \/ Versicherten \/ Mitarbeiter des Versicherten begangenen oder versuchten Straftat oder eines Vergehens resultieren oder eine Folge davon sind, sowie Sch\u00e4den, die bei der Flucht nach einer solchen Tat entstehen; In solchen F\u00e4llen kommt es auf die G\u00fcltigkeit der Entscheidung des Versicherers \u00fcber die Nichtanerkennung der Haftung f\u00fcr Schadensersatz nicht an, unabh\u00e4ngig davon, ob die genannten Personen durch eine rechtskr\u00e4ftige Entscheidung f\u00fcr schuldig befunden wurden;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die aus der Verletzung des Rechts auf Ansehen, guten Namen, Ehre, W\u00fcrde, Freiheit der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit usw. resultieren;<\/li>\n<li>Der Betrieb von Luftfahrzeugen aller Art, Schiffen, Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen ohne ein vorgeschriebenes amtliches Dokument, das den Fahrer zum F\u00fchren und F\u00fchren dieser Art von Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen berechtigt; Beim F\u00fchren von Schiffen, Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen muss der Versicherte \u00fcber einen entsprechenden F\u00fchrerschein verf\u00fcgen (ein vorgeschriebenes amtliches Dokument, das den Fahrer zum F\u00fchren und F\u00fchren dieses Typs von Flugzeugen, Wasserfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen berechtigt). Dies gilt auch f\u00fcr Fahrzeuge, die sich nicht auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen bewegen.<br \/>\nEs wird davon ausgegangen, dass der Versicherte \u00fcber einen entsprechenden F\u00fchrerschein (vorgeschriebenes amtliches Dokument) verf\u00fcgt, wenn er zur Vorbereitung und zum Ablegen der Pr\u00fcfung zur Erlangung eines amtlichen Dokuments unter der direkten Aufsicht eines amtlich autorisierten Berufsausbilders f\u00e4hrt;<\/li>\n<li>versuchter oder begangener Selbstmord des Versicherten;<\/li>\n<li>ein vom Vertragspartner, dem Versicherten oder dem Versicherungsnehmer vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrtes Ereignis;<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die durch Bewusstseinsst\u00f6rungen oder durch Einwirkung von Alkohol und\/oder Bet\u00e4ubungsmitteln auf den Versicherten verursacht werden, unbeschadet einer etwaigen Haftung Dritter f\u00fcr den Eintritt des Versicherungsfalls. Als Verursacher des Versicherungsfalls gilt die Einwirkung von Alkohol, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls beim F\u00fchren eines Fahrzeugs und in anderen F\u00e4llen die festgestellte Konzentration von Alkohol im Blut h\u00f6her als 0,50 g\/kg war mehr als 0,80 g\/kg. Als alkoholisiert gilt die versicherte Person, wenn sie sich nach einem Verkehrsunfall weigert, sich einem Alkoholtest zu unterziehen, sowie wenn sie sich vor dem Eintreffen der Polizei vom Unfallort entfernt, also wenn er nicht die Polizei gerufen oder die n\u00e4chstgelegene Polizeidienststelle \u00fcber den Verkehrsunfall informiert hat oder wenn er sonst eine Alkoholkontrolle vermeidet.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Artikel 11.<\/strong><br \/>\n <strong>Streitbeilegung<\/strong><br \/>\n 1. Alle Personen, die ihr rechtliches Interesse aus dem Versicherungsvertrag herleiten, werden in erster Linie versuchen, alle etwaigen Streitigkeiten mit dem Versicherer, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, in einem friedlichen Verfahren mit dem Versicherer angemessen zu l\u00f6sen.<br \/>\nDer Versicherte, der Versicherungsnehmer und der Beg\u00fcnstigte aus dem Versicherungsvertrag k\u00f6nnen eine Beschwerde \u00fcber die Erbringung von Versicherungsleistungen oder die Erf\u00fcllung von Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag aufgrund von Handlungen der Versicherungsgesellschaft oder der Person einreichen, die die Versicherungsvertretung f\u00fcr die Versicherungsgesellschaft wahrnimmt , die Entscheidungen der Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag oder der Ausf\u00fchrung des Versicherungsvertrags, die Ma\u00dfnahmen der Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Regelung von Anspr\u00fcchen aus dem Versicherungsvertrag, innerhalb von 15 (f\u00fcnfzehn) Tagen ab dem Tag mit dem er die Entscheidung erhalten hat, gegen die er Beschwerde einlegt, d. h. ab dem Tag, an dem er von dem Grund der Beschwerde erfahren hat.<\/p>\n<p>Die Beschwerde wird eingereicht:<br \/>\na) m\u00fcndlich zu Protokoll:<br \/>\n&#8211; am Hauptsitz von UNIQA osiguranje dd<\/p>\n<p>b) durch schriftliche Einreichung:<br \/>\n&#8211; an die Adresse des Hauptsitzes von UNIQA osiguranje dd<br \/>\n&#8211; per Fax an die Nummer 01 \/ 6324 250 oder<br \/>\n&#8211; per E-Mail an die Adresse <a href=\"mailto:info@uniqa.hr\">info@uniqa.hr.<\/a><\/p>\n<p>Die Beschwerde sollte enthalten:<br \/>\na) Vor- und Nachname sowie Anschrift des Beschwerdef\u00fchrers, der eine nat\u00fcrliche Person ist, oder seines gesetzlichen Vertreters, d. h. Firma, Sitz sowie Vor- und Nachname des Verantwortlichen des Beschwerdef\u00fchrers, der eine juristische Person ist,<br \/>\nb) Gr\u00fcnde der Beschwerde und W\u00fcnsche des Beschwerdef\u00fchrers,<br \/>\nc) Beweismittel, die die Behauptungen aus der Beschwerde best\u00e4tigen, sofern eine Beif\u00fcgung m\u00f6glich ist, und k\u00f6nnen auch Unterlagen enthalten, die in dem Verfahren, in dem die Entscheidung getroffen wurde, \u00fcber die die Beschwerde eingereicht wird, nicht ber\u00fccksichtigt wurden, sowie Vorschl\u00e4ge dazu Beweisf\u00fchrung,<br \/>\nd) das Datum der Einreichung der Beschwerde und die Unterschrift des Beschwerdef\u00fchrers oder seiner Vertretung,<br \/>\ne) Vollmacht zur Vertretung, wenn die Beschwerde durch einen Bevollm\u00e4chtigten eingereicht wird.<\/p>\n<p>Nach der Analyse und \u00dcberpr\u00fcfung der Behauptungen aus der Beschwerde wird UNIQA osiguranje dd dem Antragsteller sp\u00e4testens 15 Tage nach Eingang der Beschwerde schriftlich antworten.<br \/>\nWenn die Beschwerde per E-Mail eingereicht wird oder der Beschwerdef\u00fchrer dies ausdr\u00fccklich w\u00fcnscht, kann die Antwort auf die Beschwerde unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten per E-Mail gesendet werden.<br \/>\nAuf Wunsch des Beschwerdef\u00fchrers informiert die Versicherung den Beschwerdef\u00fchrer \u00fcber den Eingang der Beschwerde und den Fortgang des Verfahrens.<\/p>\n<p>2. Im Streitfall zwischen dem Versicherungsnehmer\/Versicherten und dem Versicherer wird die Zust\u00e4ndigkeit des zust\u00e4ndigen Gerichts in Zagreb vereinbart.<\/p>\n<p><strong>Artikel 12.<\/strong><br \/>\n Die Vertragsparteien vereinbaren, das Recht der Republik Kroatien gem\u00e4\u00df der Verordnung \/EG\/Nr. 593\/2008 anzuwenden. des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 17 Juni 2008 \u00fcber das anzuwendende Recht auf vertragliche Schuldverh\u00e4ltnisse (RIM I). Erf\u00fcllungsort ist der Sitz von UNIQA in Zagreb.<\/p>\n<p>II. SONDERBESTIMMUNGEN<br \/>\nKapitel A<\/p>\n<p>1. FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG F\u00dcR AUSL\u00c4NDER W\u00c4HREND DER REISE UND DES AUFENTHALTS IM AUSLAND UND IN DER REPUBLIK KROATIEN<\/p>\n<p><strong>Artikel 13.<\/strong><br \/>\n Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?<br \/>\nDer Versicherungsschutz umfasst f\u00fcr Ausl\u00e4nder die medizinische Notfallhilfe, die infolge einer pl\u00f6tzlichen Erkrankung oder eines Unfalls des Versicherten w\u00e4hrend der Reise und des Aufenthalts im Ausland und in der Republik Kroatien eingetreten ist.<br \/>\nDie Personenversicherung f\u00fcr Ausl\u00e4nder w\u00e4hrend der Reise und des Aufenthalts im Ausland und in der Republik Kroatien gew\u00e4hrleistet:<\/p>\n<p>1. Kosten notwendiger \u00e4rztlicher Behandlung und notwendiger \u00e4rztlich verordneter Medikamente<br \/>\nDer Versicherungsschutz umfasst die Kosten notwendiger \u00e4rztlicher Behandlung w\u00e4hrend einer Auslandsreise aufgrund von Krankheit oder Unfall, einschlie\u00dflich der Kosten notwendiger \u00e4rztlich verordneter Medikamente.<br \/>\nAls notwendige medizinische Behandlung gelten:<br \/>\na) ambulante Behandlung am Wohnort der versicherten Person;<br \/>\nb) eine klinische Behandlung in einem Krankenhaus am Aufenthaltsort des Versicherten oder in dem n\u00e4chstgelegenen geeigneten Krankenhaus in einer allgemein als Krankenhaus anerkannten Einrichtung;<br \/>\nc) die Operation, einschlie\u00dflich aller mit der Operation verbundenen Kosten;<br \/>\nd) radiologische Diagnostik;<br \/>\ne) Labordiagnostik<\/p>\n<p>Eine zahn\u00e4rztliche Behandlung, die der Linderung akuter Schmerzen dient, ist bis zu einer Kostenh\u00f6he von 150 EUR im Versicherungsschutz enthalten.<\/p>\n<p>2. Kosten f\u00fcr den medizinisch notwendigen Transport des Versicherten zum n\u00e4chstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zur n\u00e4chstgelegenen Klinik<br \/>\nDer Versicherungsschutz umfasst den Transport der versicherten Person, die erkrankt oder verletzt ist, vom Ort des Unfalls oder dem Ort ihres derzeitigen Wohnsitzes zum n\u00e4chstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zur n\u00e4chstgelegenen Klinik. Medizinisch notwendige Transporte m\u00fcssen von einem Arzt empfohlen oder vom Gesundheitszustand des Versicherten abh\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>3. Bergungskosten<br \/>\nDer Versicherungsschutz umfasst Rettungskosten weltweit, au\u00dfer in dem Land, in dem der Versicherte eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen hat, bis zu der H\u00f6he, die sich aus der Preisliste in Abh\u00e4ngigkeit von der abgeschlossenen Versicherungssumme ergibt.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Aufwandsentsch\u00e4digung pro Schadensereignis richtet sich nach der vertraglich vereinbarten H\u00f6he der freiwilligen Krankenversicherung, die in der entsprechenden Police angegeben ist. Diese Kosten werden bis zur H\u00f6chstgrenze \u00fcbernommen:<br \/>\na) 3.000 Euro, wenn die Versicherungssumme der freiwilligen Krankenversicherung 10.000 Euro betr\u00e4gt<br \/>\nb) 5.000 Euro, wenn die Versicherungssumme der freiwilligen Krankenversicherung 30.000 Euro betr\u00e4gt<br \/>\nc) 7.300 Euro, wenn die Versicherungssumme der freiwilligen Krankenversicherung 50.000 Euro betr\u00e4gt<\/p>\n<p>4. Kosten f\u00fcr den \u00e4rztlich verordneten Transport des Versicherten in das Wohnsitzland (Repatriierung)<br \/>\nWenn der Gesundheitszustand eine R\u00fcckf\u00fchrung erfordert, wird eine R\u00fcckf\u00fchrung der versicherten Person vom Wohnort an den Wohnort der versicherten Person oder in ein Krankenhaus im Wohnsitzland organisiert, das vom medizinischen Personal des Versicherers ausgew\u00e4hlt und gegebenenfalls von einem medizinischen Team begleitet wird . Zus\u00e4tzliche Transportkosten f\u00fcr eine Begleitperson werden \u00fcbernommen, wenn das medizinische Personal eine solche Begleitung f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. \u00dcber die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Art der R\u00fcckf\u00fchrung k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich die \u00c4rzte des Versicherers entscheiden. Wenn die \u00c4rzte die R\u00fcckf\u00fchrung des Versicherten f\u00fcr m\u00f6glich halten und der Versicherte diese ablehnt, werden die Leistungen des Versicherers, insbesondere hinsichtlich der Arzt- oder Krankenhauskosten einer k\u00fcnftigen R\u00fcckkehr des Versicherten in das Wohnsitzland, sofort eingestellt.<br \/>\nDie aufgef\u00fchrten Gesamtkosten werden bis zu einer H\u00f6chstgrenze von 50 % der in der Versicherungspolice eingetragenen Reisekrankenversicherungssumme \u00fcbernommen.<br \/>\nWenn der Transport des Versicherten nicht durch den Helpdesk von UNIQA osiguranje dd organisiert wird, werden Kosten bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 1.800 EUR erstattet.<\/p>\n<p>5. Transportkosten im Todesfall des Versicherten<br \/>\nDer Versicherungsschutz deckt die Reisekosten f\u00fcr den regul\u00e4ren Transport der sterblichen \u00dcberreste des Versicherten zum letzten Wohnort des Versicherten.<br \/>\nWenn der Transport der sterblichen \u00dcberreste des Versicherten nicht durch den Assistenzdienst von UNIQA osiguranje dd organisiert wird, werden Kosten bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 1.800 EUR erstattet.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14.<\/strong><br \/>\n Was nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt ist<br \/>\nMit Ausnahme der in Artikel 10 genannten F\u00e4lle. Die Versicherung deckt nicht die Kosten (Art. 13 Abs. 1 bis 5), die verursacht werden durch:<\/p>\n<ol>\n<li>Behandlung, die vor Abschluss der Versicherung begonnen wurde;<\/li>\n<li>Behandlung chronischer Krankheiten, ihrer Folgen und der Folgen von Unf\u00e4llen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages, also bei Beginn der Versicherung, bestanden oder bekannt waren oder bekannt sein mussten, auch wenn sie nicht behandelt wurden, sowie f\u00fcr die Folgen von Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt wurden, au\u00dfer bei akuten Anf\u00e4llen, bei denen \u00e4rztliche Hilfe geleistet wurde, um das Leben des Versicherten zu retten oder akute Schmerzen zu lindern;<\/li>\n<li>Behandlung, die der Zweck der Auslandsreise ist;<\/li>\n<li>durch Behandlung oder Pflege, die nicht die Folge eines medizinischen Notfalleingriffs ist;<\/li>\n<li>Zahnbehandlungen, die nicht der Linderung akuter Schmerzen dienen;<\/li>\n<li>Schwangerschaftsabbruch und Untersuchungen w\u00e4hrend der Schwangerschaft und Geburt, au\u00dfer bei Fr\u00fchgeburten \u2013 mindestens zwei Monate vor dem Geburtstermin;<\/li>\n<li>Kosten f\u00fcr k\u00fcnstliche Befruchtung oder andere Sterilit\u00e4tsbehandlungen und Verh\u00fctungsmittel;<\/li>\n<li>sexuell \u00fcbertragbare Krankheiten, AIDS;<\/li>\n<li>Krebsbehandlung, mit Ausnahme der Kosten, die im Zusammenhang mit der Ergreifung von Notfallma\u00dfnahmen zur Rettung des Lebens des Versicherten oder zur Linderung akuter Schmerzen entstehen;<\/li>\n<li>kosmetische Behandlungen, Kuren, Rehabilitation (z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Genesung in Heilb\u00e4dern, Sanatorien, Erholungsheimen oder \u00e4hnlichen Einrichtungen) und Physiotherapie;<\/li>\n<li>Behandlung psychischer und depressiver Erkrankungen, psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen sowie s\u00e4mtliche Kosten im Zusammenhang mit psychischen, psychiatrischen oder psychosomatischen St\u00f6rungen;<\/li>\n<li>W\u00e4rmebehandlung, Strahlentherapie, Phototherapie, Heliotherapie, \u00e4sthetische Eingriffe;<\/li>\n<li>vorbeugende Impfung;<\/li>\n<li>Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen, die durch die Teilnahme an Wetten oder K\u00e4mpfen verursacht werden;<\/li>\n<li>Behandlung von Krankheiten und Folgen von Unf\u00e4llen, die infolge von Epidemien, Umweltverschmutzung oder Naturkatastrophen eingetreten sind und vor der Abreise bekannt waren;<\/li>\n<li>Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen, die durch den Einsatz von Luftfahrzeugen, diversen Luftfahrzeugen verursacht werden, es sei denn, der Versicherte wird als Passagier mit Luftfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bef\u00f6rdert;<\/li>\n<li>Behandlung von Krankheiten und Folgen von Unf\u00e4llen, die durch Berufs- oder Amateuraktivit\u00e4ten verursacht werden: Tauchen, Bergsteigen, Fallschirmspringen, Motorradfahren, Autofahren oder andere motorisierte Fahrzeuge;<\/li>\n<li>Behandlung der Folgen von Unf\u00e4llen im Profi- oder Amateursport, insbesondere: Skiwettk\u00e4mpfe, Skisprungschanzen, Bobfahren, Skibob, Skeleton, Reiten usw., bei \u00f6ffentlichen Sportwettk\u00e4mpfen und Trainings, sofern Sportrisiken nicht gesondert vertraglich vereinbart sind und zus\u00e4tzlich Versicherungspr\u00e4mien bezahlt;<\/li>\n<li>Behandlung oder Pflege durch einen Arzt, der ein Familienmitglied ist;<\/li>\n<li>durch die Beschaffung von Prothesen, k\u00fcnstlichen Gliedma\u00dfen oder Ger\u00e4ten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>UNIQA osiguranje dd ist nicht verpflichtet, Kosten zu erstatten, die \u00fcber die angemessenen und \u00fcblichen Kosten f\u00fcr die gleiche Art von medizinischer Dienstleistung am Ort der Leistungserbringung hinausgehen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 15.<\/strong><br \/>\n Wenn der Versicherungsfall eintritt<\/p>\n<ol>\n<li>Im Versicherungsfall sollte sich der Versicherte an den Helpdesk von UNIQA osiguranje d. an die in der Versicherungspolice angegebene Telefonnummer und geben Sie folgende Informationen an:<br \/>\n&#8211; Name und Nachname;<br \/>\n&#8211; Geburtsdatum;<br \/>\n&#8211; Versicherungsnummer;<br \/>\n&#8211; wann die Auslandsreise begann und wie lange die Reise dauerte;<br \/>\n&#8211; der genaue Ort, an dem sich der Versicherte zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls aufh\u00e4lt, und die Telefonnummer f\u00fcr den R\u00fcckruf;<br \/>\n&#8211; eine kurze Beschreibung der Veranstaltung und eine kurze Beschreibung der gew\u00fcnschten.2. Wenn der Versicherte den Anweisungen aus Absatz 1 nicht Folge geleistet hat. dieses Artikels ist er innerhalb der in Absatz 3 festgelegten Frist verpflichtet. dieses Artikels, um den Versicherer \u00fcber den Eintritt des Versicherungsfalls zu informieren.<br \/>\n3. Der Versicherte ist in jedem Fall verpflichtet, den Versicherungsfall innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls, unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch einen Monat nach Ablauf des Versicherungsfalls, dem Versicherer anzuzeigen Reise muss er im Original alle ihm vorliegenden Nachweise \u00fcber die Dauer der Reise sowie alle Nachweise vorlegen, die zur Feststellung der G\u00fcltigkeit und H\u00f6he der Verpflichtung erforderlich sind, und zwar:<br \/>\n&#8211; Antrag, Police, Nachweise \u00fcber die Umst\u00e4nde des Eintritts des Versicherungsfalls, Originalrechnungen und andere Nachweise \u00fcber die Zahlung von Auslagen, Entlassungsbriefe, Gutachten und andere medizinische und sonstige Unterlagen, die von \u00c4rzten oder Gesundheitseinrichtungen je nach den Umst\u00e4nden ausgestellt werden jeden einzelnen Versicherungsfall.<br \/>\n&#8211; Vom Arzt ausgestellte Originalrechnungen m\u00fcssen folgende Informationen \u00fcber den Versicherten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, OIB, Diagnose (Name der Krankheit in lateinischer Sprache, und wenn es sich um eine zahn\u00e4rztliche Behandlung handelt, m\u00fcssen Informationen dar\u00fcber bereitgestellt werden des behandelten Zahns und der Behandlung), Behandlungsleistungen, Behandlungsdauer und Zahlungsbest\u00e4tigung.<br \/>\n&#8211; Bei einem medizinisch notwendigen Transport in das n\u00e4chstgelegene geeignete Krankenhaus oder eine Klinik sowie bei einem \u00e4rztlich verordneten Transport des Versicherten ins Land ist den Rechnungen ein \u00e4rztliches Gutachten beizuf\u00fcgen, das die Notwendigkeit des Transports best\u00e4tigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 16.<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Helpdesk von UNIQA osiguranje dd ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche im Einsatz. Anrufe werden auf Kroatisch oder in anderen verf\u00fcgbaren Sprachen entgegengenommen.<\/li>\n<li>Der Versicherer und der Helpdesk von UNIQA osiguranje dd sind nicht verantwortlich f\u00fcr die Verz\u00f6gerung, Reduzierung oder Einschr\u00e4nkung der Leistungserbringung sowie f\u00fcr die v\u00f6llige Unm\u00f6glichkeit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung in irgendeinem Land im Falle von Unruhen, Unruhen, Aufst\u00e4nden, Streiks, Explosionen, Demonstrationen, Behinderung des freien Verkehrs, Sabotage, Terrorismus, B\u00fcrgerkrieg oder internationaler Krieg, nukleare Unf\u00e4lle, Folgen von Radioaktivit\u00e4t, Naturkatastrophen und in anderen \u00e4hnlichen F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, die die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verhindern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Kapitel B<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>VERSICHERUNG GEGEN DIE FOLGEN EINES UNFALLS<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 17<\/strong><br \/>\n Unfall<br \/>\nAls Unfall (Unfall) im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gilt jedes pl\u00f6tzliche, vom Willen des Versicherungsnehmers unabh\u00e4ngige Ereignis, das \u00fcberwiegend von au\u00dfen und pl\u00f6tzlich auf den K\u00f6rper des Versicherungsnehmers einwirkt und zur vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Invalidit\u00e4t oder zum Tod des Versicherungsnehmers f\u00fchrt.<\/p>\n<ol>\n<li>Als Unf\u00e4lle gelten auch folgende Ereignisse, die nicht vom Willen des Versicherten abh\u00e4ngen:<br \/>\n&#8211; Trampeln;<br \/>\n&#8211; Kollision;<br \/>\n&#8211; Sto\u00df mit einem Gegenstand oder gegen einen Gegenstand, Blitzschlag oder elektrischer Strom;<br \/>\n&#8211; St\u00fcrzen, Ausrutschen, Stolpern;<br \/>\n&#8211; Verwundung mit einer Waffe;<br \/>\n&#8211; Tierstiche oder -bisse und Insektenstiche, es sei denn, der Stich wurde durch eine Infektionskrankheit verursacht;<br \/>\n&#8211; Strangulation und Ertrinken;<br \/>\n&#8211; Verbrennungen durch Feuer oder Elektrizit\u00e4t, hei\u00dfe Gegenst\u00e4nde, Fl\u00fcssigkeiten oder Dampf, S\u00e4uren, Laugen usw.;<br \/>\n&#8211; Einatmen von Gasen oder D\u00e4mpfen, Eindringen von Giften, S\u00e4uren oder Laugen in den K\u00f6rper, es sei denn, diese Einwirkungen traten schleichend auf oder es handelt sich um eine Berufskrankheit;<br \/>\n&#8211; Vergiftungen durch chemische Mittel aufgrund von Unwissenheit des Versicherten, ausgenommen Berufskrankheiten;<br \/>\n&#8211; Erstickung oder Erstickung durch Vergraben (mit Erde, Sand usw.);<br \/>\n&#8211; Muskelzerrungen, Verstauchungen, Verstauchungen, Knochenbr\u00fcche durch pl\u00f6tzliche K\u00f6rperbewegungen oder pl\u00f6tzliche Belastungen durch unvorhergesehene \u00e4u\u00dfere Ereignisse, wenn dies nach der Verletzung durch einen entsprechenden Facharzt festgestellt wurde;<br \/>\n&#8211; Infektionen oder durch einen Unfall verursachte Verletzungen;<br \/>\n&#8211; Einwirkungen von Licht, Sonnenstrahlen, Temperatur oder schlechtem Wetter, wenn der Versicherte ihnen aufgrund eines ungl\u00fccklichen Ereignisses, das davor eingetreten ist, direkt ausgesetzt war oder sich in so unvorhergesehene Umst\u00e4nde befunden hat, dass er sie nicht verhindern konnte oder ihnen ordnungsgem\u00e4\u00df ausgesetzt war um Menschenleben zu retten;<br \/>\n&#8211; Einwirkung von R\u00f6ntgenstrahlen oder radioaktiven Strahlen, wenn sie pl\u00f6tzlich oder pl\u00f6tzlich auftreten, mit Ausnahme von Berufskrankheiten;<br \/>\nDie Versicherung erstreckt sich auch auf einen Unfall, den der Versicherte als Passagier in einem zur Personenbef\u00f6rderung zugelassenen motorisierten Luftfahrzeug (Flugzeug etc.) mit Ausnahme von Motorseglern und Superleichtflugzeugen erleidet.<br \/>\nAls Passagier im Luftverkehr gilt, wer kein Besatzungsmitglied ist, keine Funktion im Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs aus\u00fcbt und f\u00fcr die das Luftfahrzeug nicht zur Aus\u00fcbung beruflicher T\u00e4tigkeiten genutzt wird.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Sie gelten nicht als Unfall im Sinne dieser Bedingungen:<br \/>\n&#8211; Infektions-, Berufs- und andere Krankheiten sowie die Folgen psychischer Einfl\u00fcsse;<br \/>\n&#8211; Bauchhernien, Nabelhernien, Wasserhernien und andere Hernien, mit Ausnahme derjenigen Hernien, die aufgrund einer direkten Sch\u00e4digung der Bauchdecke unter direkter Einwirkung einer \u00e4u\u00dferen mechanischen Kraft auf die Bauchdecke entstehen, wenn nach der Verletzung ein traumatischer Leistenbruch festgestellt wurde , bei dem eine Verletzung der Weichteile des Bauches klinisch festgestellt wurde W\u00e4nde in der Umgebung;<br \/>\n&#8211; Infektionen und Krankheiten, die durch verschiedene Allergien, Schnitt- oder Rissblasen oder andere Hornhautwucherungen verursacht werden;<br \/>\n&#8211; Anaphylaktischer Schock, es sei denn, er tritt w\u00e4hrend der Behandlung aufgrund eines Unfalls auf;<br \/>\n&#8211; Hernia disci intervertebralis, alle Arten von Hexenschuss, Diskopathie, Sakralgie, Kokzidiodnie, Ischialgie, Myofaszitis, Fibrositis, Faszitis und alle pathoanatomischen Ver\u00e4nderungen der lumbosakralen Region, die durch analoge Begriffe gekennzeichnet sind;<br \/>\n&#8211; Eine Netzhautabl\u00f6sung (Ablatio retnae) eines zuvor erkrankten oder degenerativ ver\u00e4nderten Auges sowie eine Netzhautabl\u00f6sung eines zuvor gesunden Auges wird ausnahmsweise erkannt, wenn in einer Gesundheitseinrichtung Anzeichen einer direkten \u00e4u\u00dferen Verletzung des Augapfels festgestellt werden;<br \/>\n&#8211; Folgen durch Delirium tremens und die Wirkung von Medikamenten;<br \/>\n&#8211; Folgen medizinischer, insbesondere operativer Eingriffe, die zum Zwecke der Behandlung oder Vorbeugung zur Krankheitsverh\u00fctung vorgenommen werden, es sei denn, dass diese Folgen auf einem nachgewiesenen Fehler des medizinischen Personals (vitium artis) beruhen;<br \/>\n&#8211; Pathologische Knochenver\u00e4nderungen und pathologische Epiphysiolyse;<br \/>\n&#8211; Systemische neuromuskul\u00e4re Erkrankungen und endokrine Erkrankungen;<br \/>\n&#8211; Psychische St\u00f6rungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 18.<\/strong><br \/>\n Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?<br \/>\nDie Insassen-Unfallversicherung gew\u00e4hrleistet:<\/p>\n<p>I. Dauerhafte Behinderung<\/p>\n<p>1. Dauerhafte Erwerbsunf\u00e4higkeit infolge eines Unfalls (Unfall) ist ein dauerhafter vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Verlust eines K\u00f6rperteils oder eines Organs oder seiner Funktion, der nach Abschluss der Behandlung festgestellt wird.<br \/>\n2. Wird innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eine dauerhafte Invalidit\u00e4t als Folge des Unfalls festgestellt, so wird je nach Grad der Invalidit\u00e4t der entsprechende Betrag aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.<br \/>\n3. Der Invalidit\u00e4tsgrad wird vom Versicherer gem\u00e4\u00df der Tabelle zur Bestimmung des Prozentsatzes der dauerhaften Invalidit\u00e4t infolge eines Unfalls (Unfalls) bestimmt, die Bestandteil des Versicherungsvertrags ist (im Folgenden: Invalidit\u00e4tstabelle). Bei der Ermittlung des Invalidit\u00e4tsprozentsatzes bleiben die individuellen F\u00e4higkeiten, die soziale Stellung oder der Beruf des Versicherten (Berufsf\u00e4higkeit) unber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>II. Tod durch Unfall<\/p>\n<p>1. Ist der Tod des Versicherten auf ein ungl\u00fcckliches Ereignis (Unfall) zur\u00fcckzuf\u00fchren, wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.<br \/>\n2. Die Entsch\u00e4digung im Todesfall wird um die bereits festgelegte Entsch\u00e4digung f\u00fcr dauerhafte Invalidit\u00e4t gek\u00fcrzt, d Unfall (Unfall). Der Versicherer kann keine R\u00fcckerstattung einer zu viel gezahlten Entsch\u00e4digung wegen dauerhafter Erwerbsunf\u00e4higkeit verlangen.<br \/>\n3. F\u00fcr Personen unter 14 Jahren werden im Rahmen der Versicherung nur tats\u00e4chliche und realistische Bestattungskosten bis zur H\u00f6chsth\u00f6he der Versicherungssumme erstattet.<\/p>\n<p><strong>Artikel 19<\/strong><br \/>\n Haftungsausschluss des Versicherers<br \/>\nMit Ausnahme der in Artikel 10 genannten F\u00e4lle. Unf\u00e4lle verursacht durch:<\/p>\n<ol>\n<li>beim F\u00fchren und F\u00fchren von Flugzeugen und Luftfahrzeugen aller Art, ausgenommen als Passagier in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, sowie beim Sportfallschirmspringen, Luftgleiten, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen, Ballonfahren;<\/li>\n<li>bei der Aus\u00fcbung folgender Sportarten: Autofahren, Motorradfahren (Motorradfahren, Mopedfahren), Motorbootrennen, Wasserski \u2013 Erreichen h\u00f6chster Geschwindigkeit, Luftsport (Fallschirmspringen, Paragliding, Drachenfliegen&#8230;).<\/li>\n<li>anl\u00e4sslich der Teilnahme an Automobil-, Kart- und Motorradwettbewerben (einschlie\u00dflich Testfahrten und Rallyes) und an damit verbundenen Trainings;<\/li>\n<li>bei der Aus\u00fcbung folgender Berufe:<br \/>\n&#8211; Piloten, Flugbegleiter, Stewards, Milit\u00e4rdienstleistende (ausgenommen Verwaltungs-, Rechts-, Finanz- und \u00e4hnliches Personal);<\/li>\n<li>aufgrund der Detonation von Sprengstoffen, Minen, Torpedos, Bomben oder pyrotechnischen Gegenst\u00e4nden;<\/li>\n<li>aufgrund eines Herzinfarkts (Infarkt) oder Schlaganfalls des Versicherten; ein Herzinfarkt gilt keinesfalls als Folge eines Unfalls;<\/li>\n<li>infolge von K\u00f6rperverletzungen bei Behandlungen, also Eingriffen, die der Versicherte selbst vorgenommen hat oder durchf\u00fchren lie\u00df, es sei denn, der Versicherungsfall war urs\u00e4chlich;<\/li>\n<li>aufgrund der aktiven Teilnahme an einer k\u00f6rperlichen Auseinandersetzung (Kampf), au\u00dfer im nachgewiesenen Fall der Selbstverteidigung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 20.<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Pflichten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalls:<br \/>\n1.1. Nach dem Unfall ist die versicherte Person verpflichtet, sich unverz\u00fcglich bei einem Arzt zu melden, d .<br \/>\n1.2. Der Versicherer hat das Recht auf eine \u00e4rztliche Untersuchung des verstorbenen Versicherten sowie gegebenenfalls auf eine Obduktion und eine Exhumierung.<br \/>\n1.3. Die Kosten der \u00e4rztlichen Untersuchung, der Gutachten (\u00e4rztlicher Erstbericht, abschlie\u00dfender \u00e4rztlicher Bericht, wiederholte \u00e4rztliche Untersuchung und Facharztbericht) sowie sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis der Umst\u00e4nde des Unfalls und der Rechte aus dem Vertrag gehen zu Lasten des Antragstellers.<br \/>\n1.4. Der Versicherer ist befugt und berechtigt, vom Versicherten, Versicherungsnehmer, Benutzer, Gesundheitseinrichtung oder einer anderen juristischen oder nat\u00fcrlichen Person nachtr\u00e4gliche Erkl\u00e4rungen und Nachweise zu verlangen und auf eigene Kosten Ma\u00dfnahmen zur \u00e4rztlichen Untersuchung des Versicherten zu ergreifen seine \u00c4rzte oder \u00c4rztekommissionen, um festzustellen, ob wesentliche Umst\u00e4nde des gemeldeten Unfalls vorliegen. Auf Verlangen des Versicherers muss sich der Versicherte einer Untersuchung durch einen vom Versicherer bezeichneten Arzt unterziehen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Versicherte\/Beg\u00fcnstigte ist verpflichtet, dies dem Versicherer innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Kenntniserlangung vom Eintritt des Versicherungsfalls mitzuteilen und unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch einen Monat nach Beendigung der Reise, einzureichen die in seinem Besitz befindlichen Nachweise im Original im Zusammenhang mit der Reisedauer und die zur Feststellung der G\u00fcltigkeit und H\u00f6he der Verpflichtung erforderlichen Nachweise, n\u00e4mlich:<br \/>\n&#8211; Wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstorben ist, ist der Benutzer verpflichtet, einen Bericht, eine Police und einen Nachweis dar\u00fcber, dass der Tod der versicherten Person infolge des Unfalls eingetreten ist, Nachweise \u00fcber die Todesursachen, einen Obduktionsbericht, vorzulegen. Entscheidungen \u00fcber die Erbschaft, d. h. Nachweis seines Anspruchs auf Versicherung.<br \/>\n&#8211; Wenn der Unfall zu einer Invalidit\u00e4t gef\u00fchrt hat, ist der Versicherte verpflichtet, Folgendes einzureichen: Antrag, Police, Nachweise \u00fcber die Umst\u00e4nde des Unfalls, medizinische Unterlagen \u00fcber die Behandlung infolge des Unfalls (mit R\u00f6ntgenbildern) und medizinische Unterlagen mit festgestellten Folgen in um den endg\u00fcltigen Prozentsatz der dauerhaften Invalidit\u00e4t zu bestimmen.<br \/>\n&#8211; Dar\u00fcber hinaus sind dem Versicherer in beiden F\u00e4llen im Antrag alle notwendigen Meldungen und Angaben zu \u00fcbermitteln, insbesondere \u00fcber den Ort und die Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls sowie \u00fcber die Umst\u00e4nde, die den Versicherer zur Zahlung der Versicherung veranlasst haben Pr\u00e4mie und H\u00f6he, eine vollst\u00e4ndige Beschreibung des Ereignisses, der Name des Arztes, der ihn untersucht und zur Behandlung \u00fcberwiesen hat oder der ihn behandelt, ein \u00e4rztliches Gutachten \u00fcber die Art und Schwere der Verletzung, \u00fcber m\u00f6gliche Folgen und Informationen \u00fcber M\u00e4ngel, M\u00e4ngel und Krankheiten, die der Versicherte vor dem Unfall hatte.<br \/>\n&#8211; Eine Kopie des Reisepasses oder ein anderer Nachweis \u00fcber den tats\u00e4chlichen Beginn und das Ende der Reise (Reisedauer).<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Handelt der Versicherte oder Anspruchsberechtigte nicht gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieses Artikels und tr\u00e4gt er durch sein Handeln zum Eintritt der Invalidit\u00e4t oder dazu bei, dass die Invalidit\u00e4t h\u00f6her ausf\u00e4llt, als sie sonst w\u00e4re, so hat er nur Anspruch auf einen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Teil davon die Entsch\u00e4digung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Kapitel C<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>GEP\u00c4CKVERSICHERUNG<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 21<\/strong><br \/>\n Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?<\/p>\n<ol>\n<li>Das gesamte Gep\u00e4ck ist versichert<\/li>\n<li>Als Gep\u00e4ck im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten alle Gegenst\u00e4nde des pers\u00f6nlichen Gebrauchs auf der Reise, einschlie\u00dflich Geschenke und Souvenirs von der Reise, d die sich im Gep\u00e4ckaufbewahrungsraum befinden, mit entsprechenden Dokumenten &#8211; Best\u00e4tigung f\u00fcr das zur Aufbewahrung, zum Transport oder zur Unterbringung \u00fcbergebene Gep\u00e4ck.<\/li>\n<li>Versichert sind Verlust, Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung von Gep\u00e4ck w\u00e4hrend der Reise (Abreise und Ankunft) sowie w\u00e4hrend des Aufenthalts am Reiseziel aufgrund von:<br \/>\na) Verkehrsunf\u00e4lle<br \/>\nb) Naturkatastrophen (Brand, Erdbeben, \u00dcberschwemmung, Sturm, Hagel, Blitzschlag)<br \/>\nc) Explosionen<br \/>\nd) Einbr\u00fcche, Raub\u00fcberf\u00e4lle<br \/>\ne) Gep\u00e4ckverlust, Gep\u00e4ckbesch\u00e4digung sowie Enteignung von dem Bef\u00f6rderer \u00fcbergebenem Gep\u00e4ck.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Versicherer \u00fcbernimmt die Versicherungspr\u00e4mie f\u00fcr den Kauf von Ersatzgep\u00e4ck (z. B. Toilettenartikel, notwendige Ersatzkleidung etc.) bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 250 EUR auf Basis der Vorlage des Originalbelegs f\u00fcr den Kauf desselben und ggf dass das zur Bef\u00f6rderung \u00fcbergebene Gep\u00e4ck aufgrund einer Transportverz\u00f6gerung nicht am selben Tag wie der Versicherte am Reiseziel eintrifft. Eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Anschaffung von Ersatzgep\u00e4ck bei der R\u00fcckkehr an den Wohnort oder st\u00e4ndigen Wohnsitz ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 22.<\/strong><br \/>\n Beschr\u00e4nkungen und Ausschl\u00fcsse der Haftung des Versicherers<\/p>\n<ol>\n<li>Einschr\u00e4nkungen<br \/>\n1.1. Schmuck, Uhren, Pelze, Waffen, technische Ger\u00e4te und Ger\u00e4te aller Art mit dazugeh\u00f6riger Ausr\u00fcstung (z. B. Ferngl\u00e4ser, Fotoapparate, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Tablets etc.) sind nur bis zu 1\/3 der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme versichert Das geht nur, wenn sie mit sich selbst klarkommen. Befinden sich diese Gegenst\u00e4nde im aufgegebenen Gep\u00e4ck, sind sie in keinem Fall versichert.<br \/>\n1.2. Fahrr\u00e4der, Kajaks, zusammenklappbare Sportboote und Schlauchboote sowie sonstige Sportger\u00e4te mit dazugeh\u00f6riger Ausr\u00fcstung sind im Versicherungsschutz enthalten, jedoch nicht w\u00e4hrend der Nutzung (aufgeblasene oder zusammengeklappte Boote gelten als einsatzbereit).<br \/>\n1.3. Gep\u00e4ck in einem Kraftfahrzeug ist nur dann gegen Einbruch aus einem unbeaufsichtigten Kraftfahrzeug versichert, wenn sich das Gep\u00e4ck in einem verschlie\u00dfbaren und durch Metall oder Glas gesch\u00fctzten Gep\u00e4ckraum befindet und alle vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen aktiviert sind.<br \/>\n1.4. Im Fahrzeug zur\u00fcckgelassenes Gep\u00e4ck muss in einem speziellen Gep\u00e4ckraum oder in einem verschlossenen werkseitigen Dachtr\u00e4ger aufbewahrt werden.<br \/>\n1.5. Der Versicherungsschutz besteht bei ordnungsgem\u00e4\u00df geschlossenem Kraftfahrzeug (mit eingeschalteten Sicherheitsvorrichtungen) gem\u00e4\u00df Punkt 3. dieses Artikels und abgestellt in einem Hotel oder einer \u00f6ffentlichen Garage, auf einem Hotelparkplatz oder einem \u00fcberwachten Parkplatz, oder wenn es unbeaufsichtigt auf \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen abgestellt wird.<br \/>\n1.6. Der Versicherungsschutz gegen Einbruch aus einem Kraftfahrzeug besteht von 06:00 bis 21:00 Uhr Ortszeit, es sei denn, das Fahrzeug befindet sich in einer bewachten Garage oder einem geb\u00fchrenpflichtigen Parkplatz, in dem die Versicherung rund um die Uhr verf\u00fcgbar ist.<br \/>\n1.7. Gep\u00e4ck auf dem Schiff ist nur dann gegen Einbruch versichert, wenn es sich in einem verschlossenen Gep\u00e4ckraum befindet und das Gep\u00e4ck so platziert werden muss, dass es nicht sichtbar ist. Der Versicherungsschutz gilt nur von 06:00 bis 21:00 Uhr Ortszeit 2. Mit Ausnahme der in Artikel 10 genannten F\u00e4lle. Dar\u00fcber hinaus werden folgende Ausschl\u00fcsse festgelegt:<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sie sind nicht versichert<br \/>\n&#8211; Geld, Kreditkarten, Wertpapiere, Reisetickets, Dokumente und Dokumente aller Art (z. B. Reisepass, F\u00fchrerschein usw.), mit Ausnahme der Kosten f\u00fcr die Neuausstellung pers\u00f6nlicher Dokumente;<br \/>\n&#8211; Gegenst\u00e4nde mit k\u00fcnstlerischem oder Sammlerwert;<br \/>\n&#8211; Tiere;<br \/>\n&#8211; Medikamente, Brillen, Kontaktlinsen sowie Prothesen aller Art;<br \/>\n&#8211; Werkzeuge, Ger\u00e4te, Ger\u00e4te und Musikinstrumente, die f\u00fcr die Aus\u00fcbung von T\u00e4tigkeiten bestimmt sind;<br \/>\n&#8211; Zubeh\u00f6r, Werkzeuge, Ersatzteile und Sonderausstattungen f\u00fcr Kraftfahrzeuge mit dazugeh\u00f6rigem Zubeh\u00f6r;<br \/>\n&#8211; Kraftfahrzeuge, Anh\u00e4nger, Flugzeuge und Wasserfahrzeuge (ausgenommen Fahrr\u00e4der, Faltboote und Schlauchboote, deren Wert 1.400 EUR nicht \u00fcbersteigt);<br \/>\n&#8211; Gegenst\u00e4nde an oder in unverschlossenen Fahrzeugen oder Schiffen und Taschen auf Motorr\u00e4dern bzw. deren Inhalt, wenn die Taschen auf dem Motorrad zur\u00fcckgelassen wurden.<\/p>\n<p>Sch\u00e4den sind nicht versichert:<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Gep\u00e4ck, das aus einer Straftat resultiert, die nicht der zust\u00e4ndigen Polizei gemeldet wurde;<br \/>\n&#8211; die auf nat\u00fcrliche Eigenschaften oder M\u00e4ngel der Sache zur\u00fcckzuf\u00fchren sind (insbesondere innere Sch\u00e4den oder Bruch, Abnutzung, unsachgem\u00e4\u00dfe Verpackung oder Verschluss von Gep\u00e4ckteilen);<br \/>\n&#8211; verursacht durch das Verhalten des Versicherten (vergessene, zur\u00fcckgelassene, verlegte Dinge, unsachgem\u00e4\u00df und an einem ungeeigneten Ort aufbewahrte Dinge usw.);<br \/>\n&#8211; beim Camping aufgetreten sind;<br \/>\n&#8211; die durch andere Versicherungen gedeckt sind.<\/p>\n<p><strong>Artikel 23.<\/strong><br \/>\n Pflichten des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls<\/p>\n<ol>\n<li>Der Versicherte ist verpflichtet, dies innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer anzuzeigen und unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise s\u00e4mtliche Nachweise vorzulegen in seinem Besitz \u00fcber die Dauer der Reise im Original und die zur Feststellung der G\u00fcltigkeit und H\u00f6he der Verpflichtung erforderlichen Nachweise, n\u00e4mlich:<br \/>\n&#8211; Polizeibericht mit einer Liste aller verlorenen und besch\u00e4digten Gegenst\u00e4nde zusammen mit einem schriftlichen Schadensbericht, einer Versicherungspolice und einer Bescheinigung \u00fcber den Schaden am Gep\u00e4ck, ausgestellt vom zust\u00e4ndigen Bef\u00f6rderer oder Unternehmen, das Beherbergungsdienstleistungen anbietet;<br \/>\n&#8211; Best\u00e4tigung der H\u00f6he der Entsch\u00e4digung, die der Bef\u00f6rderer oder das Unternehmen, das Beherbergungsdienstleistungen erbringt, f\u00fcr Gep\u00e4cksch\u00e4den gezahlt hat;<br \/>\n&#8211; eine Kopie des Reisepasses oder ein anderer Nachweis \u00fcber den tats\u00e4chlichen Beginn und das Ende der Reise (Reisedauer).<\/li>\n<\/ol>\n<p>2. Die versicherte Person ist verpflichtet, den durch Straftaten Dritter verursachten Schaden unverz\u00fcglich nach Eintritt des sch\u00e4digenden Ereignisses der zust\u00e4ndigen oder n\u00e4chstgelegenen Polizeidienststelle zu melden.<br \/>\nSch\u00e4den am aufgegebenen Gep\u00e4ck sind unverz\u00fcglich dem Bef\u00f6rderer bzw. Beherbergungsunternehmen zu melden und eine Schadensbescheinigung auszustellen.<br \/>\nDer Versicherte ist verpflichtet, unverz\u00fcglich alle ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die sch\u00e4dlichen Folgen des Versicherungsfalls zu beseitigen, zu begrenzen oder zu mildern.<\/p>\n<p><strong>Artikel 24<\/strong><br \/>\n Entsch\u00e4digung aus der Versicherung<\/p>\n<ol>\n<li>Der Versicherer entsch\u00e4digt im Rahmen des Vertrages bis zur H\u00f6he der in der Police genannten vertraglich vereinbarten Versicherungssumme:<br \/>\n&#8211; f\u00fcr zerst\u00f6rte oder verlorene Sachen (Gep\u00e4ck) deren aktueller Wert;<br \/>\n&#8211; f\u00fcr besch\u00e4digte Sachen die notwendigen Reparaturkosten, h\u00f6chstens jedoch den Zeitwert der versicherten Sache;<br \/>\n&#8211; bei Filmen, Ton- und Datentr\u00e4gern der Wert des Materials;<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Sch\u00e4den an Schmuck, Uhren, Pelzen, Ger\u00e4ten und Ger\u00e4ten aller Art mit dazugeh\u00f6riger Ausr\u00fcstung, Jagd- und Sportwaffen je Versicherungsfall bis zu 50 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme;<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Sch\u00e4den an Gegenst\u00e4nden des pers\u00f6nlichen Gebrauchs, Geschenken und Souvenirs, die w\u00e4hrend der Reise erworben wurden, pro Versicherungsfall bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme;<br \/>\n&#8211; f\u00fcr beh\u00f6rdliche Geb\u00fchren f\u00fcr die Neuausstellung von Personalausweisen, Reisep\u00e4ssen, Kfz-Dokumenten und anderen Dokumenten bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, h\u00f6chstens jedoch 70 EUR je Versicherungsfall.<\/li>\n<\/ol>\n<p>2. Der aktuelle Wert der versicherten Sache ist der neu erworbene Preis der Sache zum Zeitpunkt des Schadens abz\u00fcglich des gesch\u00e4tzten Wertverlusts aufgrund von Alter oder Abnutzung.<br \/>\n3. Werden die versicherten Sachen vollst\u00e4ndig zerst\u00f6rt oder gestohlen und kann der Versicherte ihren aktuellen Wert nicht nachweisen, so betr\u00e4gt die Verpflichtung des Versicherers bis zu 50 % des Kaufwertes der neuen Sache.<br \/>\n4. Bei Sch\u00e4den am Reisegep\u00e4ck, das die versicherte Person mit sich f\u00fchrt, beteiligt sich die versicherte Person am Schaden in H\u00f6he von 50,- Euro pro Schadensereignis.<\/p>\n<p><strong>Kapitel D<\/strong><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>VERSICHERUNG F\u00dcR STORNIERUNG ODER UNTERBRECHUNG DER REISE<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 25<\/strong><\/p>\n<p>Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?<\/p>\n<ol>\n<li>Der Versicherer erstattet die Kosten des Reisepreises gem\u00e4\u00df Artikel 27. dieser Bedingungen, die der Versicherte abgeschlossen und bezahlt hat und f\u00fcr die er mit dem Versicherer im Rahmen der Bedingungen und gem\u00e4\u00df Artikel 5 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Absatz 1. dieser Bedingungen, wenn die Stornierung der Reise aus einem der unten aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnde erfolgte, die den Versicherten selbst oder eine andere mit ihm verbundene Person betreffen. Dies sind folgende Gr\u00fcnde:<br \/>\nein Tod;<br \/>\nb) pl\u00f6tzliche akute Erkrankung, die dringend medizinische Versorgung erfordert;<br \/>\nc) ein Unfall mit schwerer K\u00f6rperverletzung;<br \/>\nd) St\u00f6rungen in der Schwangerschaft;<br \/>\ne) Unterlassung der Vorlage des Impfstoffs, zu dessen Erhalt der Versicherte nach den positiven Vorschriften des Landes, in das er reist, verpflichtet war;<br \/>\nf) Sachsch\u00e4den, die durch Feuer, Naturkatastrophen oder vors\u00e4tzliche Straftaten Dritter verursacht wurden;<br \/>\ng) Milit\u00e4r\u00fcbung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Als weitere Personen, mit denen der Versicherte im Sinne dieser Bedingungen in Beziehung steht, gelten:<br \/>\n&#8211; Ehegatte oder Lebenspartner, mit dem der Versicherte in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebt;<br \/>\n&#8211; Kinder des Versicherten;<br \/>\n&#8211; Eltern, Geschwister des Versicherten oder seines Ehepartners oder einer Person, um die sich der Versicherte k\u00fcmmern muss (z. B. Gro\u00dfeltern oder andere Personen, die mit dem Versicherten im gleichen Haushalt leben);<br \/>\n&#8211; adoptierte Kinder und Adoptiveltern.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Erkrankungen, Unf\u00e4lle oder St\u00f6rungen in der Schwangerschaft m\u00fcssen durch eine \u00e4rztliche Diagnose best\u00e4tigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 26<\/strong><br \/>\n Mit Ausnahme der in Artikel 10 genannten F\u00e4lle. Dar\u00fcber hinaus werden folgende Haftungsausschl\u00fcsse des Versicherers festgelegt:<\/p>\n<ol>\n<li>Ein Reiser\u00fccktritt aus folgenden Gr\u00fcnden ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:<br \/>\na) Krankheiten, die vor Versicherungsbeginn aufgetreten sind oder deren Anzeichen zu diesem Zeitpunkt bereits erkennbar waren;<br \/>\nb) Unfallfolgen, wenn der Unfall vor Versicherungsbeginn eingetreten ist und diese Folgen zu diesem Zeitpunkt erkennbar waren;<br \/>\nc) berufliche Gr\u00fcnde;<br \/>\nd) Krankheitsepidemien in dem Land, in das oder aus dem der Versicherte reist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 27<\/strong><br \/>\n Versicherungssumme &#8211; Selbstbehalt<\/p>\n<p>1. Die Versicherungssumme ist durch die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.<br \/>\n2. Als Versicherungssumme gilt stets der volle Reisepreis f\u00fcr das bezahlte Reisearrangement (Reise), f\u00fcr das der Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen wurde.<br \/>\n3. Bei einer Stornierung der Reise vor Reiseantritt zahlt der Versicherer 90 % des Betrags, den der Versicherte f\u00fcr die Reise gezahlt und bei Abschluss des Versicherungsvertrages angegeben hat.<br \/>\n4. Bei einer Stornierung der Reise nach Reisebeginn, sp\u00e4testens jedoch bis zum Ablauf von 50 % der geplanten Reisedauer, erstattet der Versicherer 90 % des Betrags, den der Versicherte f\u00fcr die Reise gezahlt und bei Abschluss ausgewiesen hat des Versicherungsvertrages, abz\u00fcglich des Preises der bereits genutzten Reisetage.<\/p>\n<p><strong>Artikel 28<\/strong><br \/>\n Pflichten des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls<\/p>\n<ol>\n<li>Der Versicherte ist innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Eintritt eines der in Artikel 25 genannten Gr\u00fcnde f\u00fcr die Stornierung der Reise verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gegen\u00fcber demjenigen, mit dem er den Reisevertrag abgeschlossen hat, die Reise zu stornieren und dies dem Versicherer sp\u00e4testens innerhalb von 15 Werktagen, gerechnet ab dem Datum des R\u00fccktrittsgrundes, schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<li>Der Versicherte ist verpflichtet, einen Schadensersatzanspruch zusammen mit folgenden Unterlagen beim Versicherer einzureichen:<br \/>\n&#8211; Versicherungspolice;<br \/>\n&#8211; Zahlungsbeleg und Reisevertrag, der die Bezahlung der Reise sowie die Zahlung der Versicherungspr\u00e4mie best\u00e4tigt;<br \/>\n&#8211; eine schriftliche Best\u00e4tigung eines Reiseb\u00fcros (sofern die Reise \u00fcber ein Reiseb\u00fcro organisiert wird) o.\u00e4. \u00fcber die Stornierung der Reise, wobei das Datum der Stornierung der Reise klar und deutlich anzugeben ist, im Falle einer Unterbrechung einer bereits begonnenen Reise Reise m\u00fcssen Datum und Ort der Reiseunterbrechung angegeben werden;<br \/>\n&#8211; eine Best\u00e4tigung eines Reiseb\u00fcros (sofern die Reise \u00fcber ein Reiseb\u00fcro organisiert wird) \u00fcber den Betrag, der aufgrund der Stornierung oder Unterbrechung der Reise vom Versicherten eingezogen wurde, eine Best\u00e4tigung, dass die Reise bezahlt wurde;<br \/>\n&#8211; Wenn die Reise aufgrund von Krankheit, k\u00f6rperlicher Verletzung, Schwangerschaft oder fehlender Impfung abgesagt oder unterbrochen wird, muss der Versicherte dem Versicherer vollst\u00e4ndige medizinische Unterlagen \u00fcber die Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder Impfung vorlegen, die mit der Unf\u00e4higkeit des Versicherten in Zusammenhang stehen die Reise in Anspruch zu nehmen, und eine Krankmeldung oder eine Best\u00e4tigung des Arbeitgebers \u00fcber die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs in diesem Zeitraum, sofern der Versicherte angestellt ist;<br \/>\n&#8211; Wird die Reise aufgrund eines Todesfalls abgesagt oder abgebrochen, muss der Versicherte bzw. Versicherungsberechtigte dem Versicherer eine Sterbeurkunde \/ Sterbeurkunde vorlegen;<br \/>\n&#8211; Wird die Reise aufgrund von Sachsch\u00e4den, Milit\u00e4r\u00fcbungen abgesagt oder unterbrochen, muss der Versicherte dem Versicherer eine Bescheinigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde vorlegen;<br \/>\n&#8211; eine Kopie des Reisepasses oder ein anderer Nachweis \u00fcber den tats\u00e4chlichen Beginn und das Ende der Reise (Reisedauer).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Kapitel E<\/strong><\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Offizielle Reiser\u00fccktrittsversicherung<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 29<\/strong><br \/>\n Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?<\/p>\n<ol>\n<li>Versicherungsschutz gem\u00e4\u00df Artikel 25, 26. und 27 dieser Bedingungen erstreckt sich auch auf das Risiko eines Reiser\u00fccktritts aufgrund der Absage eines offiziellen Kongresses oder einer Gesch\u00e4ftsveranstaltung durch den Veranstalter.<\/li>\n<li>Unter einem offiziellen Kongress versteht man verschiedene Konferenzen oder Seminare mit einer formellen Tagesordnung, deren Zweck die Pr\u00fcfung, Diskussion, Konsultation oder der Informationsaustausch zu einem bestimmten Thema aus dem Gesch\u00e4ftsbereich des Versicherten oder Versicherungsnehmers ist.<\/li>\n<li>Als Gesch\u00e4ftstreffen gilt ein Treffen zwischen zwei oder mehr Personen ohne vorher festgelegte formelle Tagesordnung, dessen Zweck darin besteht, bestimmte Angelegenheiten aus dem gesch\u00e4ftlichen Bereich des Versicherten oder Versicherungsnehmers zu er\u00f6rtern.<\/li>\n<li>Der Versicherer ist nicht verpflichtet, die gezahlte Anmeldegeb\u00fchr, d. h. die f\u00fcr die Teilnahme am Kongress gezahlten Auslagen, zu erstatten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 30.<\/strong><br \/>\n Pflichten des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls<\/p>\n<ol>\n<li>Die versicherte Person ist verpflichtet, sp\u00e4testens 15 Tage nach dem Tag, an dem die Dienstreise planm\u00e4\u00dfig begonnen werden sollte bzw. nach dem Tag, an dem die Dienstreise bereits begonnen wurde, beim Versicherer einen Schadensersatzanspruch mit folgenden Unterlagen einzureichen unterbrochen:<br \/>\n&#8211; die Einladung des Veranstalters des Kongresses oder Gesch\u00e4ftstreffens;<br \/>\n&#8211; Antrag und Zahlungsbeleg f\u00fcr das Kongress- und Touristenarrangement mit genauer Angabe, welcher Teil sich auf die Anmeldegeb\u00fchr und welcher Teil auf Transport und Unterkunft bezieht;<br \/>\n&#8211; Best\u00e4tigung der Einladung zur Teilnahme an einem Gesch\u00e4ftstreffen und Zahlungsbeleg f\u00fcr das Touristenpaket;<br \/>\n&#8211; die Absagebest\u00e4tigung des Kongressveranstalters mit Angabe der Absagegr\u00fcnde;<br \/>\n&#8211; eine beglaubigte Absagebest\u00e4tigung des Organisators des Gesch\u00e4ftstreffens mit Angabe der Gr\u00fcnde f\u00fcr die Absage des Treffens;<br \/>\n&#8211; andere in Artikel 28 genannte Unterlagen. dieser Bedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Kapitel F<\/strong><\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Flugversp\u00e4tungsversicherung<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 31<\/strong><\/p>\n<p>Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?<\/p>\n<ol>\n<li>Der Versicherer erstattet die notwendigen Kosten des Versicherten im Falle einer Flugversp\u00e4tung von mehr als 4 Stunden vor dem geplanten Abflug oder im Falle einer Flugversp\u00e4tung, die dazu f\u00fchrt, dass der n\u00e4chste Anschlussflug verpasst wird.<\/li>\n<li>Die Versicherung wird unter Beteiligung des Versicherten an einem Teil der ermittelten Schadensh\u00f6he (Selbstbehalt) abgeschlossen, wobei sich die Versicherungsentsch\u00e4digung um die H\u00f6he des vereinbarten Selbstbehalts verringert.<\/li>\n<li>Als notwendige Auslagen gelten Ausgaben f\u00fcr Speisen, Getr\u00e4nke, Zeitungen etc., bei einer Flugversp\u00e4tung von mehr als 24 Stunden auch \u00dcbernachtungskosten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 32.<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Im gleichen Umfang und unter den gleichen Bedingungen wie in Artikel 31. und sofern eine Familienpr\u00e4mie gezahlt wurde, deckt die Versicherung die Erstattung der Auslagen folgender Personen ab:<br \/>\n&#8211; Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Versicherten zusammen reist;<br \/>\n&#8211; Kinder des Versicherten (Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder), Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners des Versicherten, die gemeinsam mit dem Versicherten reisen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 33.<\/strong><br \/>\n Pflichten des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls<br \/>\nDer Versicherte ist innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Eintritt des in Artikel 31 genannten Versicherungsfalls verpflichtet. Absatz 1. Sollten Sie von diesen Bedingungen abweichen, teilen Sie dies dem Versicherer schriftlich mit.<br \/>\nDer Versicherte ist verpflichtet, einen Schadensersatzanspruch zusammen mit folgenden Unterlagen beim Versicherer einzureichen:<br \/>\n&#8211; Versicherungspolice;<br \/>\n&#8211; Flugticket;<br \/>\n&#8211; Best\u00e4tigung der Fluggesellschaft \u00fcber die Flugversp\u00e4tung oder den annullierten Flug;<br \/>\n&#8211; Rechnungen zum Nachweis der notwendigen Ausgaben gem\u00e4\u00df Artikel 31. Absatz 3. dieser Bedingungen;<br \/>\n&#8211; soweit erforderlich, weitere Unterlagen, die den Eintritt des Versicherungsfalls belegen.<\/p>\n<p><strong>Kapitel G<\/strong><\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 34<\/strong><br \/>\n Was ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?<\/p>\n<ol>\n<li>Nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen deckt die Versicherung die zivilrechtliche au\u00dfervertragliche Haftpflicht des Versicherten f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie der Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung von Eigentum Dritter ab, n\u00e4mlich :<br \/>\na) als Privatperson w\u00e4hrend der Reise, au\u00dfer bei der Aus\u00fcbung handwerklicher T\u00e4tigkeiten und allen T\u00e4tigkeiten, mit denen man Geld verdient;<br \/>\nb) aus dem Besitz und der Nutzung eines Fahrrades ohne Motor;<br \/>\nc) aus dem Amateursport, au\u00dfer der Jagd;<br \/>\nd) das Halten von zahmen Tieren mit Ausnahme von Hunden, wenn die Tiere nicht zu wirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Im Sinne dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten der Versicherungsnehmer, der Versicherte und der Versicherer, die Arbeitnehmer des Versicherten, der Ehegatte, die Eltern oder Kinder des Versicherten sowie sonstige Personen, die mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt leben und vom Versicherten betreut werden, gelten nicht als Dritte. Im Verh\u00e4ltnis zu juristischen Personen gelten Dritte nicht als Miteigent\u00fcmer des Auftragnehmers oder des Versicherten, Personen, die Eigentum oder Miteigentum des Auftragnehmers oder des Versicherten sind. Als Dritte gelten ferner nicht als Subunternehmer und deren Arbeitskr\u00e4fte bei Auftr\u00e4gen, bei denen der Auftragnehmer oder der Versicherte als Auftragnehmer und Inhaber des Werkes auftritt, Personen, deren Schaden aus einer Verletzung der vertraglichen (Berufs-)Pflichten des Auftragnehmers oder des Auftragnehmers resultiert unbeschadet ihres Anspruchs aus der au\u00dfervertraglichen Schadensersatzhaftung versichert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Versicherungsschutz ist auf die L\u00e4nder des europ\u00e4ischen Kontinents beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 35.<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Als Versicherungsfall kommt auch in Betracht:<br \/>\n&#8211; der Eintritt eines Schadensereignisses, an dem mehrere versicherte Personen beteiligt sind;<br \/>\n&#8211; mehrere sch\u00e4dliche Ereignisse, die auf dieselbe Ursache zur\u00fcckzuf\u00fchren sind;<br \/>\n&#8211; ein sch\u00e4digendes Ereignis, das aus mehreren gleichartigen Ursachen resultiert, wenn zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 36.<\/strong><br \/>\nVerl\u00e4ngerung der Versicherung<\/p>\n<ol>\n<li>W\u00e4hrend der Reise im gleichen Umfang wie in Artikel 34. und wenn eine Familienpr\u00e4mie gezahlt wird, deckt die Versicherung die Haftung ab:<br \/>\n&#8211; eines Ehegatten oder Lebenspartners, der mit dem Versicherten im selben Haushalt lebt;<br \/>\n&#8211; minderj\u00e4hrige Kinder des Versicherten (Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder), minderj\u00e4hrige Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners des Versicherten, wenn f\u00fcr sie kein Versicherungsschutz aus einem anderen Grund besteht.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 37<\/strong><br \/>\n Haftungsausschluss des Versicherers<br \/>\n1. Versicherte Personen d\u00fcrfen keine Minderj\u00e4hrigen sein, au\u00dfer im Sinne von Artikel 36. dieser Bedingungen.<\/p>\n<p>2. Mit den in Artikel 10 genannten Ausschl\u00fcssen. Gem\u00e4\u00df diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gilt die Versicherung au\u00dferdem nicht f\u00fcr:<br \/>\n&#8211; Sch\u00e4den, die dem Versicherungsnehmer selbst, dem Versicherten, mitversicherten Personen oder anderen mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen entstehen;<br \/>\n&#8211; Sch\u00e4den, die aus der Aus\u00fcbung einer beruflichen oder gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeit resultieren;<br \/>\n&#8211; Sch\u00e4den an Sachen, die der Versicherte oder eine andere Person in seinem Auftrag leihweise, zur Miete, zum Leasing, zur Pacht oder zur Aufbewahrung oder zum Transport \u00fcbernommen hat;<br \/>\n&#8211; Sch\u00e4den an beweglichen Sachen, die durch deren Nutzung, Transport, Verarbeitung oder andere T\u00e4tigkeiten an oder mit ihnen verursacht werden;<br \/>\n&#8211; Sch\u00e4den an Teilen unbeweglicher Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Verarbeitung, Nutzung oder sonstiger T\u00e4tigkeiten sind;<br \/>\n&#8211; Sch\u00e4den, die der Versicherte oder die f\u00fcr ihn t\u00e4tigen Personen durch den Besitz oder die Nutzung von Luft- und Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Anh\u00e4ngern und Wasserfahrzeugen verursachen;<br \/>\n&#8211; reine Sachsch\u00e4den, Sch\u00e4den, die nicht auf einer Verletzung der Gesundheit oder des K\u00f6rpers einer Person oder auf der Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung von Sachen beruhen;<br \/>\n&#8211; Anspr\u00fcche, die aufgrund eines Vertrages oder einer besonderen Vereinbarung \u00fcber den Umfang der gesetzlichen Schadensersatzpflicht hinausgehen;<br \/>\n&#8211; Verpflichtungen zum Ersatz von Sch\u00e4den, die direkt oder indirekt durch den Einfluss von Asbest, Produkten oder Materialien aus Asbest jeglicher Art verursacht werden oder in irgendeiner Weise damit zusammenh\u00e4ngen;<br \/>\n&#8211; Verpflichtungen zum Ersatz von Sch\u00e4den, die durch das Verschwinden und den Verlust von Sachen entstehen;<br \/>\n&#8211; Sch\u00e4den an der Umwelt, die durch Ver\u00e4nderungen des nat\u00fcrlichen Zustands von Luft, Boden oder Wasser oder durch sch\u00e4dliche Immissionen verursacht werden;<br \/>\n&#8211; f\u00fcr durch Waffen verursachte Sch\u00e4den;<br \/>\n&#8211; f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Zahlungsunf\u00e4higkeit oder Zahlungsunf\u00e4higkeit des Versicherten verursacht wurden.<\/p>\n<p>3. Die Versicherung deckt nicht die Haftung des Versicherten f\u00fcr Sch\u00e4den an Sachen, die verursacht wurden durch:<br \/>\n&#8211; dauerhafte Einwirkungen von Temperatur, Gasen, Dampf, Feuchtigkeit oder Niederschl\u00e4gen (Rauch, Ru\u00df, Staub usw.) sowie durch Schimmel, Erdbeben, L\u00e4rm usw., die zu schleichenden Sch\u00e4den f\u00fchren;<br \/>\n&#8211; Landsenkungen und -rutschen;<br \/>\n&#8211; \u00dcberschwemmungen von stehendem, fl\u00fcssigem und Grundwasser.<\/p>\n<p>4. Die Versicherung gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den:<br \/>\n&#8211; aufgrund der Teilnahme an Pferde-, Fahrrad-, Motorrad- und Autorennen, Box- und Ringk\u00e4mpfen sowie deren Vorbereitung;<br \/>\n&#8211; aufgrund von \u00dcberziehungen und Krediten im Kaufvertrag, insbesondere aufgrund der Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen und garantierter Verpflichtungen;<br \/>\n&#8211; aufgrund indirekter Verluste (Marktverlust, Preisverfall, Import- oder Exportverbot usw.).<\/p>\n<p><strong>Artikel 38<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Pflichten des Versicherten nach Eintritt des Schadens:<br \/>\n&#8211; Der Versicherte ist verpflichtet, den Versicherer \u00fcber die Einleitung eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens (Klage, Vollstreckungsantrag, Zahlungsbefehl, Strafverfahren usw.) zu informieren. Im Falle der Einleitung von Streitigkeiten und Verfahren w\u00e4hlt der Versicherer mit Zustimmung des Versicherten einen Vertreter \u2013 einen Rechtsanwalt zur Vertretung vor Gericht;<br \/>\n&#8211; Der Versicherte ist verpflichtet, den Versicherer nach besten Kr\u00e4ften bei der Abwicklung von Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcchen zu unterst\u00fctzen und den Weisungen des Versicherers in jeder Hinsicht Folge zu leisten;<br \/>\n&#8211; Der Versicherte ist ohne Zustimmung des Versicherers nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen, einen Vergleich abzuschlie\u00dfen oder eine Zahlung zu leisten;<br \/>\n&#8211; Gelingt es ihm nicht, die Weisungen des Versicherers rechtzeitig einzuholen, ist der Versicherte verpflichtet, innerhalb der gesetzten Fristen alle Verfahrenshandlungen (einschlie\u00dflich Einspr\u00fcche) vorzunehmen, die keine Verz\u00f6gerung erfahren und im Zusammenhang mit der Frist stehen;<br \/>\n&#8211; Eine Abtretung oder Verpf\u00e4ndung von Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcchen darf nur mit Zustimmung des Versicherers erfolgen.<\/li>\n<li>  Der Versicherer ist berechtigt, im Namen des Versicherten im Rahmen des Versicherungsvertrages alle erforderlichen Erkl\u00e4rungen zur Durchf\u00fchrung des Entsch\u00e4digungsverfahrens abzugeben. Schl\u00e4gt der Versicherer vor, den Schadensersatzanspruch durch Anerkennung, au\u00dfergerichtliche Einigung oder Vergleich zu kl\u00e4ren, und kommt dies aufgrund des Widerspruchs des Versicherten nicht zustande, so ist der Versicherer nicht verpflichtet, die dadurch verursachten erh\u00f6hten Kosten zu tragen durch den Einspruch, der sowohl f\u00fcr die Hauptforderung als auch f\u00fcr Zinsen und Kosten gilt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 39<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Im Versicherungsfall werden Personen- und Sachsch\u00e4den sowie Prozesskosten und sonstige berechtigte Kosten zur Feststellung der Leistungspflicht des Versicherten bis zur H\u00f6he der Versicherungssumme ersetzt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>* F\u00fcr die Umrechnung wurde der offizielle feste Umrechnungskurs von 7,53450 HRK verwendet<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-9356","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"ams_acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.0 - 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