{"id":9395,"date":"2024-02-28T08:43:34","date_gmt":"2024-02-28T08:43:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.incredible-tours.hr\/allgemeine-bedingungen\/"},"modified":"2024-04-25T15:40:59","modified_gmt":"2024-04-25T15:40:59","slug":"allgemeine-bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.incredible-tours.hr\/de\/allgemeine-bedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1414.4px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><div>\n<div>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &amp; Reisevertrag<\/h1>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<div>\n<p>EINF\u00dcHRUNG<\/p>\n<p>Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind integraler Bestandteil des Reiseprogramms, der Best\u00e4tigung der Reisezahlung und des Vertrages \u00fcber eine Pauschalreise (im Folgenden \u201eVertrag\u201c), der zwischen dem Reiseb\u00fcro Incredible Tours, dem Dienstleistungshandel und abgeschlossen wird das Reiseb\u00fcro (im Folgenden \u201eAgentur\u201c genannt) und der Nutzer der Dienstleistung, d. h. die Person, die die Reise unternimmt (im Folgenden \u201eReisender\u201c genannt), oder der Auftragnehmer und\/oder der Zahler der Reise, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wird die Agentur im eigenen Namen oder im Namen eines Dritten als Reisender (im Folgenden: Auftragnehmer) beauftragt. Alle in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen genannten Begriffe haben die ihnen hierin zugewiesene Bedeutung.<\/p>\n<p>WICHTIG: Bitte machen Sie sich vor dem Versenden von Anfragen \u00fcber die Website sowie schriftlichen und m\u00fcndlichen Reservierungsanfragen unbedingt ausf\u00fchrlich mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vertraut. Alle Personen, die die Reise bezahlen, erkl\u00e4ren, dass sie sich vor der Zahlung mit allen Einzelheiten der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Reiseb\u00fcros Potepuh jdoo vertraut gemacht haben und erkl\u00e4ren in voller Verantwortung, dass sie sich auch mit allen anderen Personen vertraut gemacht haben in wessen Namen und f\u00fcr wen sie die Reservierung und\/oder Bezahlung der Reise vorgenommen haben. F\u00fcr alle best\u00e4tigten Reservierungen gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen. S\u00e4mtliche Informationen und Bedingungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen binden den Reiseunternehmer, alle Reisenden, f\u00fcr die die Reise bezahlt wurde, sowie die Agentur nach Ma\u00dfgabe der n\u00e4heren Angaben, sofern in einem gesonderten Vertrag nichts anderes geregelt ist.<\/p>\n<p>1. VERTRAGSGEGENSTAND<\/p>\n<p>Gegenstand dieses Vertrages ist die Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Reiseveranstaltern \u2013 dem Reiseb\u00fcro Incredible Tours, dem Handel f\u00fcr Reiseb\u00fcros und Dienstleistungen von Zabok (im Folgenden als AGENTUR bezeichnet) und dem PASSAGIER oder Reiseunternehmer in einer Situation, in der die Vertragspartner eine Reise f\u00fcr einen Dritten als Passagier (nachfolgend PASSAGIER genannt) beauftragt. Der Vertrag enth\u00e4lt allgemeine Bedingungen und Hinweise f\u00fcr touristische Arrangements.<br \/>\nDer Vertrag und die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind f\u00fcr die AGENTUR bereits durch ihr Bestehen verbindlich, w\u00e4hrend sie f\u00fcr den PASSAGIER mit der Zahlung der Anzahlung f\u00fcr das Arrangement verbindlich werden. Da jedes Programm den PASSAGIER eindeutig anweist, die Vereinbarung und die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor der Zahlung zu lesen, wird davon ausgegangen, dass der PASSAGIER der Vereinbarung und den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen durch die Zahlung der Anzahlung oder des gesamten Arrangements zugestimmt hat.<\/p>\n<p>2. RESERVIERUNGEN<\/p>\n<p>Der PASSAGIER kann sich per E-Mail, SMS, WhatsApp, Viber, auf der offiziellen Website der AGENTUR und auf der offiziellen Facebook-Seite der AGENTUR f\u00fcr die Reise anmelden. Der Passagier kann auch per Mobiltelefon einchecken, danach muss der Check-in schriftlich (E-Mail, SMS&#8230;) best\u00e4tigt werden. Beim Check-in ist der PASSAGIER verpflichtet, der AGENTUR alle f\u00fcr die Reservierung erforderlichen pers\u00f6nlichen Daten mitzuteilen. Die AGENTUR wird den PASSAGIER auffordern, die Informationen schriftlich zu \u00fcbermitteln, und der Reisende ist verpflichtet, f\u00fcr die Richtigkeit der \u00fcbermittelten Informationen zu sorgen, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise erforderlich sind.<\/p>\n<p>3. ZAHLUNG<\/p>\n<p>Nach der Anmeldung ist der PASSAGIER verpflichtet, 30 % des Arrangementpreises (au\u00dfer wenn im Reiseprogramm ein anderer Betrag angegeben ist!) als Best\u00e4tigung seiner Reservierung zu zahlen. Der PASSAGIER ist verpflichtet, den Restbetrag sp\u00e4testens 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist. Zahlt der PASSAGIER den Restbetrag nicht bis 21 Tage vor Reiseantritt, gilt dies als Verzicht auf die Reise ohne M\u00f6glichkeit der R\u00fcckerstattung des gezahlten Betrags.<br \/>\nMeldet sich der PASSAGIER weniger als 21 Tage vor Reisebeginn f\u00fcr die Reise an, ist er verpflichtet, den gesamten Betrag zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen.<br \/>\nAlle Reisen und Leistungen der AGENTUR k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich bargeldlos (burmesisch \/ Internetbanking \/ Universalzahlungsauftrag \u2013 allgemeiner Einzahlungsschein) auf das Konto der AGENTUR bei der Raiffeisenbank Austria dd, IBAN: bezahlt werden:<span style=\"font-family: Rubik, Helvetica, Arial, sans-serif;\"> <\/span><span style=\"font-family: times new roman, serif; font-size: large;\">HR9824840081135381<wbr><\/wbr> 742.<\/span><\/p>\n<p>4. PREISE<\/p>\n<p>Die Preise der Arrangements sind im Reiseprogramm ver\u00f6ffentlicht und gelten ab Ver\u00f6ffentlichung des Programms. Die AGENTUR erhebt keine Geb\u00fchr f\u00fcr die Buchung eines Pauschalangebots in ihrer eigenen Organisation. Bei der Buchung einzelner Flugtickets oder Unterkunftskapazit\u00e4ten erhebt die AGENTUR eine Geb\u00fchr.<br \/>\nBei bestimmten Programmen kann die AGENTUR vorsehen, dass der PASSAGIER, wenn er bestimmte Leistungen nutzen m\u00f6chte, die nicht im Paketpreis enthalten sind (Tickets, Restaurants, Bootsfahrt&#8230;), die Leistung vor Ort in ausl\u00e4ndischer Sprache bezahlt W\u00e4hrung. Die in den Programmen aufgef\u00fchrten Preise sind informativ und h\u00e4ngen nicht von der AGENTUR ab. Die AGENTUR \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr etwaige Preisunterschiede. Einwendungen gegen Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, richtet der PASSAGIER ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber dem Leistungserbringer.<br \/>\nSollte es nach Vertragsabschluss zu wesentlichen \u00c4nderungen der Preise der Leistungen des Pauschalangebots kommen (Wechselkurs\u00e4nderung, Treibstoffpreis, Flugtickets, Hafensteuer, \u00dcbernachtungspreis&#8230;), beh\u00e4lt sich die AGENTUR dies vor Recht, den Preis der Pauschalreise bis 30 Tage vor Reiseantritt zu erh\u00f6hen. Der PASSAGIER verpflichtet sich, einer Preiserh\u00f6hung von bis zu 10 % zuzustimmen. Wenn die AGENTUR aufgrund unvorhergesehener Umst\u00e4nde gezwungen ist, den vereinbarten Preis des Arrangements um mehr als 10 % zu erh\u00f6hen, ist die AGENTUR verpflichtet, den PASSAGIER unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber die neue Situation zu informieren. Der PASSAGIER hat das Recht, die Reise zu stornieren und das gezahlte Geld zur\u00fcckzuerstatten, hat jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der PASSAGIER ist verpflichtet, die Stornierung der Reise aufgrund einer Preiserh\u00f6hung von mehr als 10 % innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung der Agentur schriftlich mitzuteilen. Wenn der PASSAGIER mit der Preis\u00e4nderung nicht einverstanden ist oder wenn der PASSAGIER die Agentur nicht schriftlich dar\u00fcber informiert, wird davon ausgegangen, dass er mit der Preis\u00e4nderung nicht einverstanden ist, und die AGENTUR ist verpflichtet, das gesamte an ihn gezahlte Geld innerhalb von 7 Werktagen zur\u00fcckzuerstatten Tage ohne Anspruch auf Ersatz etwaiger Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>5. KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DES DIENSTES<\/p>\n<p>Herbergen, Hotels, Apartments und andere Einrichtungen werden gem\u00e4\u00df der offiziellen Kategorisierung des Landes beschrieben, in dem sich die Einrichtungen zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung des Programms befinden. Die Kategorisierung der Beherbergungsbetriebe ist in den einzelnen L\u00e4ndern unterschiedlich und qualitativ nicht immer mit den Einrichtungen in Kroatien vergleichbar.<br \/>\nDie Aufteilung der Zimmer wird von der Unterkunftseinrichtung bestimmt. Die AGENTUR kann keinen bestimmten Unterkunftsplan garantieren, es sei denn, der PASSAGIER hat ausdr\u00fccklich bestimmte Leistungen vertraglich vereinbart (Zuschlag f\u00fcr ein Einzelzimmer, Zuschlag f\u00fcr ein Zimmer mit Aussicht, Zuschlag f\u00fcr ein Zimmer mit Bad&#8230;). Au\u00dfer in a Wenn der PASSAGIER ausdr\u00fccklich ein Zimmer\/Appartement mit bestimmten Merkmalen reserviert und daf\u00fcr bezahlt hat, ist der REISENDE verpflichtet, jedes offiziell registrierte Zimmer\/Appartement in der im Reiseprogramm beschriebenen Einrichtung oder Destination zu akzeptieren.<br \/>\nDie AGENTUR ist verpflichtet, dem Reisenden eine Unterkunft der in den Programmen angegebenen Kategorisierung oder eine Unterkunft einer h\u00f6heren Kategorie zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wenn die AGENTUR eine Unterkunft einer h\u00f6heren Kategorie als der im Programm angegebenen anbietet, hat der PASSAGIER kein Recht auf Reklamation und die AGENTUR wird keine Erh\u00f6hung des Arrangementpreises verlangen. Wenn au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde vorliegen (Insolvenz der vertraglich vereinbarten Unterkunft zum Zeitpunkt der Belegung aller anderen Unterk\u00fcnfte derselben Kategorie und \u00e4hnliche Situationen, auf die die AGENTUR keinen Einfluss hatte und die sich im Pauschalangebot widerspiegeln), ist die AGENTUR nicht in der Lage, Leistungen zu erbringen Wenn Sie sich f\u00fcr die im Programm angegebene Unterkunftskategorie entscheiden, bietet die AGENTUR ein neues Arrangement mit einem Rabatt im Verh\u00e4ltnis zur Differenz des Unterkunftspreises oder einer R\u00fcckerstattung an. Falls der PASSAGIER die neue Vereinbarung ablehnt, ist die AGENTUR verpflichtet, den gesamten an den PASSAGIER gezahlten Betrag innerhalb von 7 Werktagen zur\u00fcckzuerstatten. Wenn der PASSAGIER nicht innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Erkl\u00e4rung abgibt, wird davon ausgegangen, dass er die Reise aufgegeben hat und die AGENTUR ist verpflichtet, den gesamten an ihn gezahlten Betrag innerhalb von 7 Werktagen zur\u00fcckzuerstatten. Erkl\u00e4rt der PASSAGIER innerhalb von 3 Werktagen schriftlich, dass er mit der Ersatzvereinbarung einverstanden ist, wird die Ersatzvereinbarung Gegenstand eines neuen Vertrags und dem PASSAGIER stehen keinerlei Anspr\u00fcche gegen die AGENTUR aus der urspr\u00fcnglich bezahlten Vereinbarung zu.<br \/>\nDer Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Beherbergungsbetriebes wird vom Beherbergungsbetrieb vorgegeben. Die meisten Hostels\/Hotels\/Apartments empfangen G\u00e4ste ab 14 oder 16 Uhr am 1. des Tages der Nutzung der Unterkunft, in den meisten Hostels\/Hotels\/Apartments muss das Geb\u00e4ude bis 10.00 Uhr bzw. in der Regel sp\u00e4testens bis 12.00 Uhr des letzten Nutzungstages der Unterkunft ger\u00e4umt werden. Die AGENTUR wird stets in Absprache mit der Rezeption versuchen, dem PASSAGIER den Check-in so fr\u00fch wie m\u00f6glich und den Check-out so sp\u00e4t wie m\u00f6glich ohne zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren zu erm\u00f6glichen, sofern in der Unterkunft die M\u00f6glichkeit dazu besteht.<\/p>\n<p>6. REISEDOKUMENTE<\/p>\n<p>Ein PASSAGIER, der ins Ausland reist, muss \u00fcber g\u00fcltige Reisedokumente verf\u00fcgen. In jedem einzelnen Reiseprogramm listet die AGENTUR zum Zeitpunkt der Ausstellung des Programms die f\u00fcr die Reise zum Zielort erforderlichen Dokumente auf. Der PASSAGIER ist verpflichtet, der AGENTUR alle notwendigen Informationen und Unterlagen f\u00fcr die Erteilung von Visa, sofern Visa erforderlich sind, innerhalb der im Programm genannten Frist vorzulegen. Die Agentur kann den Erhalt eines Visums nicht garantieren. Wenn die Botschaft\/das Konsulat des Landes, in das Sie reisen und f\u00fcr das ein Visum erforderlich ist, dem PASSAGIER die Erteilung eines Visums verweigert, wird davon ausgegangen, dass der PASSAGIER die Reise abgebrochen hat und es gelten die Bedingungen f\u00fcr die Stornierung der Reise. Verliert der PASSAGIER w\u00e4hrend der Reise seine Reisedokumente oder werden diese gestohlen, tr\u00e4gt der PASSAGIER die Kosten f\u00fcr die Beschaffung neuer Dokumente. Der Reisebegleiter kann dem REISENDEN helfen, sofern dadurch seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des AGENTURprogramms nicht beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>7. EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN<\/p>\n<p>Der PASSAGIER ist verpflichtet, die Gesundheitsvorschriften der L\u00e4nder einzuhalten, in die er reist und deren Grenzen er \u00fcberschreitet. Der PASSAGIER ist verpflichtet, alle Medikamente in der Originalverpackung mitzuf\u00fchren. Wenn gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Landes, in dem eine Impfung vorgeschrieben ist, der PASSAGIER verpflichtet ist, sich impfen zu lassen und \u00fcber die erforderlichen Dokumente und Bescheinigungen dar\u00fcber zu verf\u00fcgen.<br \/>\nDie AGENTUR empfiehlt den Abschluss einer Krankenversicherung w\u00e4hrend Ihres Auslandsaufenthaltes.<br \/>\nDer PASSAGIER ist verpflichtet, alle Zoll- und Grenzvorschriften der L\u00e4nder, durch die er reist, einzuhalten. Der PASSAGIER tr\u00e4gt die volle Verantwortung, wenn er illegale Substanzen oder die Menge an alkoholischen Getr\u00e4nken, Zigaretten und anderen Produkten besitzt, die die zul\u00e4ssige Menge gem\u00e4\u00df den Zollbestimmungen des Landes, dessen Grenze er \u00fcberquert, \u00fcberschreitet.<br \/>\nDer PASSAGIER ist verpflichtet, die Vorschriften des Landes, in dem er sich aufh\u00e4lt, zu respektieren und haftet f\u00fcr den Fall, dass er seine Reise wegen Nichteinhaltung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall tr\u00e4gt der PASSAGIER s\u00e4mtliche Kosten und tr\u00e4gt die Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der Vorschriften ergeben. Der PASSAGIER ist verantwortlich, wenn er pers\u00f6nlich gegen die Vorschriften verst\u00f6\u00dft, wenn sein Gep\u00e4ck und seine Sachen nicht den Vorschriften entsprechen oder wenn seine Dokumente nicht den Vorschriften entsprechen. Die AGENTUR schlie\u00dft jegliche Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften durch den PASSAGIER entstehen.<br \/>\nDie AGENTUR wird stets ihr Bestes tun, um den PASSAGIER im Falle einer Anfrage eines PASSAGIERS an die Informationsquelle zu den Vorschriften eines bestimmten Landes zu verweisen, \u00fcbernimmt jedoch keine Verantwortung f\u00fcr die Nichteinhaltung der Vorschriften durch den PASSAGIER die Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der Vorschriften ergeben.<br \/>\nFalsche Reisedokumente, die Nichtgenehmigung eines Visums, die zur Unm\u00f6glichkeit der Reise f\u00fchrt, verpflichten die AGENTUR in keiner Weise und es gelten die Bedingungen f\u00fcr die Stornierung der Reise durch den PASSAGIER.<br \/>\nDer PASSAGIER ist verpflichtet, die Hausordnung und Verhaltensregeln in den Hostels\/Hotels\/Apartments, in denen er \u00fcbernachtet, einzuhalten. Die AGENTUR haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die der PASSAGIER in der Unterkunftseinrichtung verursacht, und der PASSAGIER ist verpflichtet, diese pers\u00f6nlich beim Eigent\u00fcmer der Unterkunft zu bezahlen. Nach dem Einchecken in die Zimmer ist der PASSAGIER verpflichtet, eventuelle Sch\u00e4den in seinem Zimmer, die vor seiner Ankunft entstanden sind, an der Rezeption zu melden, damit der Beherbergungsbetrieb ihm keine Sch\u00e4den in Rechnung stellen kann, die er nicht verursacht hat.<\/p>\n<p>8. Reiseversicherung<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus ist die AGENTUR verpflichtet, dem PASSAGIER ein Reiseversicherungspaket anzubieten und ihn \u00fcber deren Inhalt zu informieren. Die Reiseversicherung umfasst: eine freiwillige Krankenversicherung w\u00e4hrend der Reise und eines Auslandsaufenthalts, eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit w\u00e4hrend der Reise, eine Versicherung gegen Besch\u00e4digung oder Verlust von Reisegep\u00e4ck, eine Versicherung gegen Reiser\u00fccktritt und eine Versicherung, die die Kosten f\u00fcr die Betreuung und R\u00fcckf\u00fchrung von Reisenden deckt bei Unfall oder Krankheit ihren Herkunftsort. Die AGENTUR empfiehlt die aufgef\u00fchrten Versicherungen und f\u00fchrt f\u00fcr den Fall, dass der PASSAGIER eine Versicherung w\u00fcnscht, als Vermittler alle notwendigen Ma\u00dfnahmen zum Abschluss der Police durch.<\/p>\n<p>9. REISE-R\u00dcCKTRITTSVERSICHERUNG<\/p>\n<p>Bei der Bezahlung des Arrangements empfiehlt die AGENTUR den Abschluss einer Reiser\u00fccktrittsversicherung. Bei Zahlung der Anzahlung muss eine Reiser\u00fccktrittsversicherung abgeschlossen werden. Die Reiser\u00fccktrittsversicherung gilt mit schriftlicher Best\u00e4tigung in den F\u00e4llen von Milit\u00e4reinberufung, Tod in der unmittelbaren Familie, Krankheit des PASSAGIERS und anderen in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft vorgeschriebenen F\u00e4llen. Wenn der PASSAGIER keine Reiser\u00fccktrittsversicherung abgeschlossen hat, beh\u00e4lt sich die AGENTUR das Recht auf Zahlung gem\u00e4\u00df den in Artikel 10 genannten Regeln vor. dieses Dokuments unabh\u00e4ngig von der Best\u00e4tigung des Milit\u00e4rdienstes, Krankheit, Tod in der unmittelbaren Familie oder anderen Gr\u00fcnden f\u00fcr die Stornierung der Reise. Die Kosten f\u00fcr die Beantragung eines Visums werden nicht \u00fcbernommen, auch wenn der PASSAGIER \u00fcber eine Reiser\u00fccktrittsversicherung verf\u00fcgt. Ein PASSAGIER, der im Falle einer Stornierung der Reise eine Reiser\u00fccktrittsversicherung abgeschlossen hat, hat keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung der Kosten der Reiser\u00fccktrittsversicherung. Mit der Zahlung der oben genannten Police \u00fcbertr\u00e4gt der Passagier alle seine Anspr\u00fcche an die Versicherungsgesellschaft und die AGENTUR verpflichtet sich, dem PASSAGIER alle mit dem Pauschalangebot verbundenen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die f\u00fcr die Geltendmachung seiner Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Versicherungsgesellschaft erforderlich sind . Alle Bedingungen sind in der Versicherungspolice aufgef\u00fchrt und die AGENTUR empfiehlt dem PASSAGIER, diese im Interesse des PASSAGIERS sorgf\u00e4ltig zu lesen.<\/p>\n<p>10. R\u00dcCKTRITT DER REISE DURCH DEN PASSAGIER<\/p>\n<p>Wenn der PASSAGIER Geld auf das Konto der Agentur einzahlt und das Arrangement storniert, beh\u00e4lt die AGENTUR vom Gesamtpreis des Arrangements Folgendes ein:<br \/>\nBusfahrten:<br \/>\nBis 31 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Paketpreises, mindestens 100 HRK<br \/>\n30-23 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Arrangementpreises<br \/>\n22-15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Paketpreises<br \/>\n14-0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Arrangementpreises<br \/>\nIm Falle einer Stornierung des Arrangements durch den PASSAGIER kann die AGENTUR, auch wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht dazu verpflichtet ist, im Einklang mit der internen Politik der fairen Behandlung gegen\u00fcber dem PASSAGIER einen geringeren Betrag als den oben genannten einbehalten, sofern dies der Fall ist Es besteht die M\u00f6glichkeit, die Unterkunft ohne Entsch\u00e4digung zu stornieren oder wenn die AGENTUR einen Ersatzpassagier findet, jedoch in keinem Fall \u00fcber den im Vertrag und in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorgeschriebenen Betrag hinaus. Die Einbehaltung eines geringeren Betrags als des in dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorgeschriebenen Betrags ist ausschlie\u00dflich eine interne Entscheidung der AGENTUR.<br \/>\nFlugreisen:<br \/>\nBis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Pauschalpreises<br \/>\n29-15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Paketpreises<br \/>\n15-0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Arrangementpreises<br \/>\nIn F\u00e4llen, in denen eine Stornierung oder \u00c4nderung des Flugtickets aufgrund der Bedingungen der Fluggesellschaft nicht m\u00f6glich ist, muss die AGENTUR dies im Reiseprogramm angeben!<br \/>\nWenn der PASSAGIER 21 Tage vor der Abreise nicht den gesamten Betrag des Pauschalangebots bezahlt hat, wird davon ausgegangen, dass er die Reservierung aufgegeben hat, ohne dass die M\u00f6glichkeit besteht, die Anzahlung f\u00fcr die Reise zur\u00fcckzuerstatten. Aktualisiert am 13. Mai 2020.<\/p>\n<p>11. \u00c4NDERUNG DES PASSAGIERNAMEN:<\/p>\n<p>BUSREISEN:<br \/>\nBei Busreisen gestattet die AGENTUR dem PASSAGIER, den Namen des PASSAGIERS bis 12:00 Uhr am Tag vor der Busabfahrt kostenlos zu \u00e4ndern, wenn f\u00fcr die Reise selbst kein Visum oder andere Unterlagen erforderlich sind, die nicht innerhalb der Busfahrt beschafft werden k\u00f6nnen Tag der Namens\u00e4nderung bis zum Reiseantritt. Obwohl sie nicht an die Vorschriften gebunden ist, ist die AGENTUR aufgrund ihrer eigenen Gesch\u00e4ftspolitik der Korrektheit gegen\u00fcber Kunden an diesen Vertrag und die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gebunden.<br \/>\nDer PASSAGIER reicht die Namens\u00e4nderung schriftlich bei der AGENTUR ein, und der neue PASSAGIER muss der \u00c4nderung zustimmen und sich an die Vereinbarung binden. Ein PASSAGIER, der den Vertrag auf einen neuen PASSAGIER \u00fcbertragen hat, ist nicht mehr an den Vertrag gebunden und hat keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den.<br \/>\nANREISE MIT DEM FLUGZEUG:<br \/>\nWenn eine Namens\u00e4nderung des PASSAGIERS m\u00f6glich ist, berechnet die AGENTUR die Kosten der Namens\u00e4nderung gem\u00e4\u00df der g\u00fcltigen Preisliste, die auf der Website der im Reiseprogramm aufgef\u00fchrten Fluggesellschaft ver\u00f6ffentlicht ist.<br \/>\nSollte eine Namens\u00e4nderung aufgrund der Bedingungen der Fluggesellschaft nicht m\u00f6glich sein, ist die AGENTUR verpflichtet, diese Information im Reiseprogramm anzugeben.<\/p>\n<p>12. STORNIERUNG DER REISE DURCH DIE AGENTUR ODER \u00c4NDERUNGEN DES REISEPROGRAMMS<\/p>\n<p>Wenn die AGENTUR den Preis, das Programm oder die Unterkunft vor der Reise wesentlich von den Angaben im Programm \u00e4ndert, ist die AGENTUR verpflichtet, den PASSAGIER unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber die \u00c4nderungen zu informieren. Der PASSAGIER kann \u00c4nderungen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zustimmen. Im Falle der Zustimmung wird das Ersatzarrangement Gegenstand eines neuen Vertrages und dem PASSAGIER stehen keinerlei Anspr\u00fcche gegen die AGENTUR zu, die sich aus dem urspr\u00fcnglich bezahlten Arrangement ergeben w\u00fcrden.<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass der PASSAGIER die neue Vereinbarung ablehnt oder nach 3 Werktagen taub wird, ist die AGENTUR verpflichtet, den gesamten an den PASSAGIER gezahlten Betrag innerhalb von 7 Werktagen zur\u00fcckzuzahlen.<br \/>\nSollte die AGENTUR w\u00e4hrend der Reise selbst aus eigenem Verschulden nicht in der Lage sein, die im Programm vorgesehene Leistung zu erbringen, bietet sie dem PASSAGIER eine Ersatzleistung an. Stimmt der PASSAGIER einer Ersatzleistung schriftlich zu, so besteht f\u00fcr ihn kein Anspruch auf die im Programm vorgesehene Leistung. Ist der PASSAGIER mit der Ersatzleistung nicht einverstanden, hat der PASSAGIER Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he der Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten und tats\u00e4chlich erbrachten Leistungen. Der Schaden wird in H\u00f6he eines Teils des Preises f\u00fcr den nicht genutzten Teil des Programms auf Grundlage der Beschwerde des PASSAGIERS gezahlt. Der maximale Schadensbetrag entspricht dem Preis der Vereinbarung.<br \/>\nDie AGENTUR hat das Recht, den Vertrag einseitig ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen, ohne den REISENDEN zu einer Entsch\u00e4digung zu verpflichten, wenn au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde eintreten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorlagen, und die, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen, vorliegen des Vertragsabschlusses ein berechtigter Grund f\u00fcr die AGENTUR gewesen w\u00e4re, den Vertrag nicht abzuschlie\u00dfen. In diesem Fall hat der Passagier Anspruch auf eine vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung des gezahlten Betrags, d. h. der Preisdifferenz zwischen den vertraglich vereinbarten und den erbrachten Dienstleistungen, ohne Anspruch auf Entsch\u00e4digung.<br \/>\nDie AGENTUR hat das Recht, Reisen sp\u00e4testens 5 Tage vor Reisebeginn zu stornieren, wenn die AGENTUR als Vermittler beim Verkauf des Arrangements eines anderen Veranstalters fungierte, der die Reise wegen unzureichender Passagierzahl storniert hat.<br \/>\nDie AGENTUR hat das Recht, die Reise sp\u00e4testens 3 Tage vor Reisebeginn zu stornieren, wenn die AGENTUR Veranstalter der Reise ist und sich nicht die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise erforderliche ausreichende Anzahl von PASSAGIEREN angemeldet hat. Die Mindestanzahl an PASSAGIEREN ist in jedem AGENTURprogramm angegeben.<br \/>\nDie AGENTUR hat das Recht, den Tag und die Uhrzeit der Reise aufgrund einer \u00c4nderung des Flugplans, auf die sie keinen Einfluss hatte, oder aufgrund des Eintritts au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde zu \u00e4ndern. Die AGENTUR hat das Recht, die Reiserichtung aufgrund unvorhergesehener Umst\u00e4nde und h\u00f6herer Gewalt, auf die sie keinen Einfluss hat (Kriegszustand, Terroranschl\u00e4ge, Staatsstreiche, Streiks von Fluglinienmitarbeitern, Naturkatastrophen und Naturkatastrophen), ohne dies zu \u00e4ndern Anspruch auf Entsch\u00e4digung. In solchen Situationen wird die AGENTUR versuchen, angesichts der unvorhergesehenen Situation den bestm\u00f6glichen Service zu bieten.<br \/>\nDie AGENTUR kann keine Verantwortung f\u00fcr die Handlungen h\u00f6herer Kr\u00e4fte \u00fcbernehmen, auf die sie keinen Einfluss hat (Kriegszustand, Terroranschl\u00e4ge, Staatsstreiche, Naturkatastrophen und Naturkatastrophen&#8230;) und die AGENTUR kann nicht zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet werden durch solche Ereignisse. Bestimmte Staaten \u00fcbernehmen aufgrund ihrer Vorschriften die Verantwortung f\u00fcr den Ersatz von Sch\u00e4den, die durch ein au\u00dfergew\u00f6hnliches Ereignis verursacht wurden, wenn das Opfer nicht bekannt ist. Im Falle einer solchen Situation wird die AGENTUR dem REISENDEN mit ihrer Dokumentation und Beratung helfen, um eine Entsch\u00e4digung von dem Land zu erhalten, in dem sich das au\u00dfergew\u00f6hnliche Ereignis ereignet hat. Die AGENTUR wartet zus\u00e4tzlich 15 Minuten nach der vereinbarten Abfahrt auf jeden Passagier, danach ist die AGENTUR nicht verpflichtet, auf versp\u00e4tete PASSAGIERE zu warten.<\/p>\n<p>13. REISEN IN DER ORGANISATION ANDERER VERANSTALTER<\/p>\n<p>In einer Situation, in der die AGENTUR kein Reiseveranstalter, sondern nur ein Vermittler ist, gelten f\u00fcr die Reise die im Reiseprogramm angegebenen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Reiseveranstalters.<\/p>\n<p>14. Einw\u00e4nde<\/p>\n<p>Der PASSAGIER hat das Recht, sich \u00fcber eine nicht erbrachte Leistung zu beschweren. Der PASSAGIER ist verpflichtet, sp\u00e4testens 8 Tage nach Ende der Reise eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Einspr\u00fcche, die sp\u00e4ter als 8 Tage nach Reiseende erfolgen, werden nicht mehr ber\u00fccksichtigt. Der Einspruch wird per Post an die AGENTURadresse: Kalni\u010dka 44, Podbrest oder per E-Mail an: <a href=\"mailto:potepuh.putovanja@gmail.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">potepuh.putovanja@gmail.com<\/a> gesendet. Der PASSAGIER ist verpflichtet, jegliche Beanstandung, die sich nicht direkt auf die Mitarbeiter der AGENTUR und auf Vers\u00e4umnisse w\u00e4hrend der Reise bezieht, schriftlich an den Anbieter der Dienstleistung, mit der der PASSAGIER unzufrieden ist (Rezeption, Fahrer, Restaurant), zu richten und eine schriftliche Best\u00e4tigung anzufordern dem direkten Dienstleister, dass die Beschwerde eingegangen ist. Jede Kundenbeschwerde wird separat eingereicht. Die AGENTUR ber\u00fccksichtigt keine Gruppenbeschwerden, au\u00dfer im Falle von Beschwerden von \u201egeschlossenen\u201c Gruppen (Abschlussreise, Reise eines Vereins, einer Gewerkschaft, einer Sportmannschaft&#8230;) ist die AGENTUR verpflichtet, dem REISENDEN innerhalb von 15 Tagen zu antworten Erhalt der Beschwerde in derselben schriftlichen Form wie die Beschwerde und erhalten. Es werden nur Reklamationen ber\u00fccksichtigt, bei denen der Nachweis der Reklamation vor Ort an den Dienstleister \u00fcbermittelt wurde. Sofern die Unterlassung auf ein Verschulden der AGENTUR zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, hat der PASSAGIER Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he des tats\u00e4chlichen Wertes der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung kann weder die in Anspruch genommenen Leistungen abdecken, gegen die der Passagier keinen Einspruch erhoben hat, noch den gesamten Betrag der Vereinbarung. W\u00e4hrend die AGENTUR die Beschwerde des PASSAGIERS pr\u00fcft, verzichtet der PASSAGIER auf die Vermittlung einer anderen Person, des Gerichts und der Bereitstellung von Informationen an die Medien.<\/p>\n<p>15. GEP\u00c4CK<\/p>\n<p>Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Gep\u00e4ckversicherung!<br \/>\nBei Reisen mit dem Bus kann der PASSAGIER eine gro\u00dfe und eine kleine Reisetasche mitnehmen, die er im Bus mitnimmt. Wenn gen\u00fcgend Platz vorhanden ist, kann der PASSAGIER mehr Gep\u00e4ck in den Bus laden, sofern sein Gep\u00e4ck in keiner Weise gegen die Zollbestimmungen der L\u00e4nder verst\u00f6\u00dft, die er durchquert.<br \/>\nBei Reisen mit dem Flugzeug legt die Fluggesellschaft in ihren Bedingungen die Menge und das zul\u00e4ssige Gewicht des Freigep\u00e4cks fest, f\u00fcr sonstiges Gep\u00e4ck wird eine Geb\u00fchr erhoben. Die Abmessungen und das Gewicht des Freigep\u00e4cks sowie der Preis f\u00fcr zus\u00e4tzliches Gep\u00e4ck werden in jedem Flugreiseprogramm gem\u00e4\u00df den Bedingungen der Fluggesellschaft festgelegt. Bei den meisten Fluggesellschaften haben Kinder unter 2 Jahren keinen Anspruch auf Gep\u00e4ckmitnahme. Ausnahmen werden im Reiseprogramm festgelegt.<br \/>\nDie AGENTUR \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr das verlorene Gep\u00e4ck des PASSAGIERS. Meldungen \u00fcber verlorenes Gep\u00e4ck werden direkt beim Beherbergungsbetrieb bzw. Transportunternehmen eingereicht. Aufgrund der im Flugverkehr geltenden Vorschriften ist die Fluggesellschaft allein f\u00fcr das Gep\u00e4ck im Flugzeug verantwortlich. Im Falle eines Verlusts f\u00fcllt der PASSAGIER das Formular der Fluggesellschaft aus, gibt es am Flughafen ab und beh\u00e4lt eine Kopie f\u00fcr sich. Auf Grundlage des Formulars zahlt die Fluggesellschaft eine Entsch\u00e4digung nach den im Fluggastverkehr geltenden Vorschriften.<\/p>\n<p>16. Versicherung bei Zahlungsunf\u00e4higkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters &amp; Haftpflichtversicherung<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat die AGENTUR einen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft Adriatic osiguranje dd, Listopadska 2 &#8211; Zagreb, Zweigniederlassung Koprivnica f\u00fcr den Fall der Insolvenz oder des Konkurses des Reiseveranstalters abgeschlossen, aufgrund dessen der Vertrag abgeschlossen wurde bei Nichterbringung der Leistung, d. h. auf Erstattung der Kosten f\u00fcr die R\u00fcckreise des Passagiers zum Abflugort. Im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit oder des Konkurses der AGENTUR sollte sich der PASSAGIER unverz\u00fcglich an Adriatic Insurance dd, Listopadska 2 &#8211; Zagreb, Zweigstelle Koprivnica, Tel. wenden. 048 250 333.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat die AGENTUR mit dem Versicherer Adriatic osiguranje dd, Listopadska 2 \u2013 Zagreb, Zweigstelle Koprivnica einen Versicherungsvertrag f\u00fcr Sch\u00e4den abgeschlossen, die dem PASSAGIER durch Nichterf\u00fcllung, Teilerf\u00fcllung oder Unregelm\u00e4\u00dfigkeit entstehen Erf\u00fcllung von Verpflichtungen. Nummer der Haftpflichtversicherung des Pauschalreiseveranstalters: 0685012757<br \/>\nDie AGENTUR ist verpflichtet, den PASSAGIER \u00fcber den Inhalt des g\u00fcltigen Vertrags zu informieren, und der PASSAGIER best\u00e4tigt durch die Zustimmung zum Vertrag, dass er mit dem Inhalt des Versicherungsvertrags vertraut ist.<\/p>\n<p>17. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN<\/p>\n<p>Die AGENTUR verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des REISENDEN mit dessen Zustimmung zu sammeln, vertraulich zu behandeln und nur den Mitarbeitern der AGENTUR zur Verf\u00fcgung zu stellen, da die Daten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise erforderlich sind.<br \/>\nEs besteht die M\u00f6glichkeit der \u00dcbermittlung von Daten an Dritte (Mitarbeiter der Beherbergungseinrichtung, Grenzpolizei, Mitarbeiter der Fluggesellschaft, Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats im Falle der Erteilung von Visa usw.) und es wird davon ausgegangen, dass diese Daten f\u00fcr die Zwecke erforderlich sind Durchf\u00fchrung der Reise.<br \/>\nEs besteht auch die M\u00f6glichkeit, Aufzeichnungen \u00fcber Passagiere im In- und Ausland f\u00fcr die eigentliche Reise zu f\u00fchren.<br \/>\nDie einzige M\u00f6glichkeit, die privaten Daten des PASSAGIERS herauszugeben, besteht im Falle einer gerichtlichen Anordnung oder der Verhinderung einer Straftat durch eine zust\u00e4ndige staatliche Stelle.<br \/>\nDie AGENTUR beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Daten des PASSAGIERS (E-Mail) zum Zwecke der eigenen Werbung (Versand neuer Programme und dergleichen) zu verwenden, bis der PASSAGIER schriftlich (E-Mail) erkl\u00e4rt, dass er keine Werbeangebote erhalten m\u00f6chte per E-Mail.<\/p>\n<p>19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/p>\n<p>Dieses Dokument wurde am 21. August 2023 herausgegeben und trat in Kraft. Jahre. Die Allgemeinen Reisebedingungen und -hinweise sind Bestandteil des Reisevertrages. Eventuelle Abweichungen m\u00fcssen im Text des Reiseprogramms ausdr\u00fccklich angegeben werden. Die Parteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten g\u00fctlich beizulegen. Im Falle der Unm\u00f6glichkeit einer Einigung ist im Streitfall das Gericht in Zabok zust\u00e4ndig und es gilt kroatisches Recht.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-9395","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"ams_acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v25.3 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Allgemeine Bedingungen - Incredible Croatia Tours<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.incredible-tours.hr\/de\/allgemeine-bedingungen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Bedingungen - 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