Allgemeine Geschäftsbedingungen & Reisevertrag
EINFÜHRUNG
Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind integraler Bestandteil des Reiseprogramms, der Bestätigung der Reisezahlung und des Vertrages über eine Pauschalreise (im Folgenden „Vertrag“), der zwischen dem Reisebüro Incredible Tours, dem Dienstleistungshandel und abgeschlossen wird das Reisebüro (im Folgenden „Agentur“ genannt) und der Nutzer der Dienstleistung, d. h. die Person, die die Reise unternimmt (im Folgenden „Reisender“ genannt), oder der Auftragnehmer und/oder der Zahler der Reise, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wird die Agentur im eigenen Namen oder im Namen eines Dritten als Reisender (im Folgenden: Auftragnehmer) beauftragt. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Begriffe haben die ihnen hierin zugewiesene Bedeutung.
WICHTIG: Bitte machen Sie sich vor dem Versenden von Anfragen über die Website sowie schriftlichen und mündlichen Reservierungsanfragen unbedingt ausführlich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut. Alle Personen, die die Reise bezahlen, erklären, dass sie sich vor der Zahlung mit allen Einzelheiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros Potepuh jdoo vertraut gemacht haben und erklären in voller Verantwortung, dass sie sich auch mit allen anderen Personen vertraut gemacht haben in wessen Namen und für wen sie die Reservierung und/oder Bezahlung der Reise vorgenommen haben. Für alle bestätigten Reservierungen gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen. Sämtliche Informationen und Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden den Reiseunternehmer, alle Reisenden, für die die Reise bezahlt wurde, sowie die Agentur nach Maßgabe der näheren Angaben, sofern in einem gesonderten Vertrag nichts anderes geregelt ist.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrages ist die Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Reiseveranstaltern – dem Reisebüro Incredible Tours, dem Handel für Reisebüros und Dienstleistungen von Zabok (im Folgenden als AGENTUR bezeichnet) und dem PASSAGIER oder Reiseunternehmer in einer Situation, in der die Vertragspartner eine Reise für einen Dritten als Passagier (nachfolgend PASSAGIER genannt) beauftragt. Der Vertrag enthält allgemeine Bedingungen und Hinweise für touristische Arrangements.
Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die AGENTUR bereits durch ihr Bestehen verbindlich, während sie für den PASSAGIER mit der Zahlung der Anzahlung für das Arrangement verbindlich werden. Da jedes Programm den PASSAGIER eindeutig anweist, die Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Zahlung zu lesen, wird davon ausgegangen, dass der PASSAGIER der Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Zahlung der Anzahlung oder des gesamten Arrangements zugestimmt hat.
2. RESERVIERUNGEN
Der PASSAGIER kann sich per E-Mail, SMS, WhatsApp, Viber, auf der offiziellen Website der AGENTUR und auf der offiziellen Facebook-Seite der AGENTUR für die Reise anmelden. Der Passagier kann auch per Mobiltelefon einchecken, danach muss der Check-in schriftlich (E-Mail, SMS…) bestätigt werden. Beim Check-in ist der PASSAGIER verpflichtet, der AGENTUR alle für die Reservierung erforderlichen persönlichen Daten mitzuteilen. Die AGENTUR wird den PASSAGIER auffordern, die Informationen schriftlich zu übermitteln, und der Reisende ist verpflichtet, für die Richtigkeit der übermittelten Informationen zu sorgen, die für die Durchführung der Reise erforderlich sind.
3. ZAHLUNG
Nach der Anmeldung ist der PASSAGIER verpflichtet, 30 % des Arrangementpreises (außer wenn im Reiseprogramm ein anderer Betrag angegeben ist!) als Bestätigung seiner Reservierung zu zahlen. Der PASSAGIER ist verpflichtet, den Restbetrag spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist. Zahlt der PASSAGIER den Restbetrag nicht bis 21 Tage vor Reiseantritt, gilt dies als Verzicht auf die Reise ohne Möglichkeit der Rückerstattung des gezahlten Betrags.
Meldet sich der PASSAGIER weniger als 21 Tage vor Reisebeginn für die Reise an, ist er verpflichtet, den gesamten Betrag zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen.
Alle Reisen und Leistungen der AGENTUR können ausschließlich bargeldlos (burmesisch / Internetbanking / Universalzahlungsauftrag – allgemeiner Einzahlungsschein) auf das Konto der AGENTUR bei der Raiffeisenbank Austria dd, IBAN: bezahlt werden: HR9824840081135381
4. PREISE
Die Preise der Arrangements sind im Reiseprogramm veröffentlicht und gelten ab Veröffentlichung des Programms. Die AGENTUR erhebt keine Gebühr für die Buchung eines Pauschalangebots in ihrer eigenen Organisation. Bei der Buchung einzelner Flugtickets oder Unterkunftskapazitäten erhebt die AGENTUR eine Gebühr.
Bei bestimmten Programmen kann die AGENTUR vorsehen, dass der PASSAGIER, wenn er bestimmte Leistungen nutzen möchte, die nicht im Paketpreis enthalten sind (Tickets, Restaurants, Bootsfahrt…), die Leistung vor Ort in ausländischer Sprache bezahlt Währung. Die in den Programmen aufgeführten Preise sind informativ und hängen nicht von der AGENTUR ab. Die AGENTUR übernimmt keine Verantwortung für etwaige Preisunterschiede. Einwendungen gegen Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, richtet der PASSAGIER ausschließlich gegenüber dem Leistungserbringer.
Sollte es nach Vertragsabschluss zu wesentlichen Änderungen der Preise der Leistungen des Pauschalangebots kommen (Wechselkursänderung, Treibstoffpreis, Flugtickets, Hafensteuer, Übernachtungspreis…), behält sich die AGENTUR dies vor Recht, den Preis der Pauschalreise bis 30 Tage vor Reiseantritt zu erhöhen. Der PASSAGIER verpflichtet sich, einer Preiserhöhung von bis zu 10 % zuzustimmen. Wenn die AGENTUR aufgrund unvorhergesehener Umstände gezwungen ist, den vereinbarten Preis des Arrangements um mehr als 10 % zu erhöhen, ist die AGENTUR verpflichtet, den PASSAGIER unverzüglich schriftlich über die neue Situation zu informieren. Der PASSAGIER hat das Recht, die Reise zu stornieren und das gezahlte Geld zurückzuerstatten, hat jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der PASSAGIER ist verpflichtet, die Stornierung der Reise aufgrund einer Preiserhöhung von mehr als 10 % innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung der Agentur schriftlich mitzuteilen. Wenn der PASSAGIER mit der Preisänderung nicht einverstanden ist oder wenn der PASSAGIER die Agentur nicht schriftlich darüber informiert, wird davon ausgegangen, dass er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, und die AGENTUR ist verpflichtet, das gesamte an ihn gezahlte Geld innerhalb von 7 Werktagen zurückzuerstatten Tage ohne Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden.
5. KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DES DIENSTES
Herbergen, Hotels, Apartments und andere Einrichtungen werden gemäß der offiziellen Kategorisierung des Landes beschrieben, in dem sich die Einrichtungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms befinden. Die Kategorisierung der Beherbergungsbetriebe ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich und qualitativ nicht immer mit den Einrichtungen in Kroatien vergleichbar.
Die Aufteilung der Zimmer wird von der Unterkunftseinrichtung bestimmt. Die AGENTUR kann keinen bestimmten Unterkunftsplan garantieren, es sei denn, der PASSAGIER hat ausdrücklich bestimmte Leistungen vertraglich vereinbart (Zuschlag für ein Einzelzimmer, Zuschlag für ein Zimmer mit Aussicht, Zuschlag für ein Zimmer mit Bad…). Außer in a Wenn der PASSAGIER ausdrücklich ein Zimmer/Appartement mit bestimmten Merkmalen reserviert und dafür bezahlt hat, ist der REISENDE verpflichtet, jedes offiziell registrierte Zimmer/Appartement in der im Reiseprogramm beschriebenen Einrichtung oder Destination zu akzeptieren.
Die AGENTUR ist verpflichtet, dem Reisenden eine Unterkunft der in den Programmen angegebenen Kategorisierung oder eine Unterkunft einer höheren Kategorie zur Verfügung zu stellen. Wenn die AGENTUR eine Unterkunft einer höheren Kategorie als der im Programm angegebenen anbietet, hat der PASSAGIER kein Recht auf Reklamation und die AGENTUR wird keine Erhöhung des Arrangementpreises verlangen. Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (Insolvenz der vertraglich vereinbarten Unterkunft zum Zeitpunkt der Belegung aller anderen Unterkünfte derselben Kategorie und ähnliche Situationen, auf die die AGENTUR keinen Einfluss hatte und die sich im Pauschalangebot widerspiegeln), ist die AGENTUR nicht in der Lage, Leistungen zu erbringen Wenn Sie sich für die im Programm angegebene Unterkunftskategorie entscheiden, bietet die AGENTUR ein neues Arrangement mit einem Rabatt im Verhältnis zur Differenz des Unterkunftspreises oder einer Rückerstattung an. Falls der PASSAGIER die neue Vereinbarung ablehnt, ist die AGENTUR verpflichtet, den gesamten an den PASSAGIER gezahlten Betrag innerhalb von 7 Werktagen zurückzuerstatten. Wenn der PASSAGIER nicht innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Erklärung abgibt, wird davon ausgegangen, dass er die Reise aufgegeben hat und die AGENTUR ist verpflichtet, den gesamten an ihn gezahlten Betrag innerhalb von 7 Werktagen zurückzuerstatten. Erklärt der PASSAGIER innerhalb von 3 Werktagen schriftlich, dass er mit der Ersatzvereinbarung einverstanden ist, wird die Ersatzvereinbarung Gegenstand eines neuen Vertrags und dem PASSAGIER stehen keinerlei Ansprüche gegen die AGENTUR aus der ursprünglich bezahlten Vereinbarung zu.
Der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Beherbergungsbetriebes wird vom Beherbergungsbetrieb vorgegeben. Die meisten Hostels/Hotels/Apartments empfangen Gäste ab 14 oder 16 Uhr am 1. des Tages der Nutzung der Unterkunft, in den meisten Hostels/Hotels/Apartments muss das Gebäude bis 10.00 Uhr bzw. in der Regel spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Nutzungstages der Unterkunft geräumt werden. Die AGENTUR wird stets in Absprache mit der Rezeption versuchen, dem PASSAGIER den Check-in so früh wie möglich und den Check-out so spät wie möglich ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen, sofern in der Unterkunft die Möglichkeit dazu besteht.
6. REISEDOKUMENTE
Ein PASSAGIER, der ins Ausland reist, muss über gültige Reisedokumente verfügen. In jedem einzelnen Reiseprogramm listet die AGENTUR zum Zeitpunkt der Ausstellung des Programms die für die Reise zum Zielort erforderlichen Dokumente auf. Der PASSAGIER ist verpflichtet, der AGENTUR alle notwendigen Informationen und Unterlagen für die Erteilung von Visa, sofern Visa erforderlich sind, innerhalb der im Programm genannten Frist vorzulegen. Die Agentur kann den Erhalt eines Visums nicht garantieren. Wenn die Botschaft/das Konsulat des Landes, in das Sie reisen und für das ein Visum erforderlich ist, dem PASSAGIER die Erteilung eines Visums verweigert, wird davon ausgegangen, dass der PASSAGIER die Reise abgebrochen hat und es gelten die Bedingungen für die Stornierung der Reise. Verliert der PASSAGIER während der Reise seine Reisedokumente oder werden diese gestohlen, trägt der PASSAGIER die Kosten für die Beschaffung neuer Dokumente. Der Reisebegleiter kann dem REISENDEN helfen, sofern dadurch seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung des AGENTURprogramms nicht beeinträchtigt werden.
7. EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
Der PASSAGIER ist verpflichtet, die Gesundheitsvorschriften der Länder einzuhalten, in die er reist und deren Grenzen er überschreitet. Der PASSAGIER ist verpflichtet, alle Medikamente in der Originalverpackung mitzuführen. Wenn gemäß den Vorschriften des Landes, in dem eine Impfung vorgeschrieben ist, der PASSAGIER verpflichtet ist, sich impfen zu lassen und über die erforderlichen Dokumente und Bescheinigungen darüber zu verfügen.
Die AGENTUR empfiehlt den Abschluss einer Krankenversicherung während Ihres Auslandsaufenthaltes.
Der PASSAGIER ist verpflichtet, alle Zoll- und Grenzvorschriften der Länder, durch die er reist, einzuhalten. Der PASSAGIER trägt die volle Verantwortung, wenn er illegale Substanzen oder die Menge an alkoholischen Getränken, Zigaretten und anderen Produkten besitzt, die die zulässige Menge gemäß den Zollbestimmungen des Landes, dessen Grenze er überquert, überschreitet.
Der PASSAGIER ist verpflichtet, die Vorschriften des Landes, in dem er sich aufhält, zu respektieren und haftet für den Fall, dass er seine Reise wegen Nichteinhaltung nicht fortsetzen kann. In einem solchen Fall trägt der PASSAGIER sämtliche Kosten und trägt die Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der Vorschriften ergeben. Der PASSAGIER ist verantwortlich, wenn er persönlich gegen die Vorschriften verstößt, wenn sein Gepäck und seine Sachen nicht den Vorschriften entsprechen oder wenn seine Dokumente nicht den Vorschriften entsprechen. Die AGENTUR schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften durch den PASSAGIER entstehen.
Die AGENTUR wird stets ihr Bestes tun, um den PASSAGIER im Falle einer Anfrage eines PASSAGIERS an die Informationsquelle zu den Vorschriften eines bestimmten Landes zu verweisen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der Vorschriften durch den PASSAGIER die Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der Vorschriften ergeben.
Falsche Reisedokumente, die Nichtgenehmigung eines Visums, die zur Unmöglichkeit der Reise führt, verpflichten die AGENTUR in keiner Weise und es gelten die Bedingungen für die Stornierung der Reise durch den PASSAGIER.
Der PASSAGIER ist verpflichtet, die Hausordnung und Verhaltensregeln in den Hostels/Hotels/Apartments, in denen er übernachtet, einzuhalten. Die AGENTUR haftet nicht für Schäden, die der PASSAGIER in der Unterkunftseinrichtung verursacht, und der PASSAGIER ist verpflichtet, diese persönlich beim Eigentümer der Unterkunft zu bezahlen. Nach dem Einchecken in die Zimmer ist der PASSAGIER verpflichtet, eventuelle Schäden in seinem Zimmer, die vor seiner Ankunft entstanden sind, an der Rezeption zu melden, damit der Beherbergungsbetrieb ihm keine Schäden in Rechnung stellen kann, die er nicht verursacht hat.
8. Reiseversicherung
Gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus ist die AGENTUR verpflichtet, dem PASSAGIER ein Reiseversicherungspaket anzubieten und ihn über deren Inhalt zu informieren. Die Reiseversicherung umfasst: eine freiwillige Krankenversicherung während der Reise und eines Auslandsaufenthalts, eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit während der Reise, eine Versicherung gegen Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck, eine Versicherung gegen Reiserücktritt und eine Versicherung, die die Kosten für die Betreuung und Rückführung von Reisenden deckt bei Unfall oder Krankheit ihren Herkunftsort. Die AGENTUR empfiehlt die aufgeführten Versicherungen und führt für den Fall, dass der PASSAGIER eine Versicherung wünscht, als Vermittler alle notwendigen Maßnahmen zum Abschluss der Police durch.
9. REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Bei der Bezahlung des Arrangements empfiehlt die AGENTUR den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Zahlung der Anzahlung muss eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Die Reiserücktrittsversicherung gilt mit schriftlicher Bestätigung in den Fällen von Militäreinberufung, Tod in der unmittelbaren Familie, Krankheit des PASSAGIERS und anderen in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft vorgeschriebenen Fällen. Wenn der PASSAGIER keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, behält sich die AGENTUR das Recht auf Zahlung gemäß den in Artikel 10 genannten Regeln vor. dieses Dokuments unabhängig von der Bestätigung des Militärdienstes, Krankheit, Tod in der unmittelbaren Familie oder anderen Gründen für die Stornierung der Reise. Die Kosten für die Beantragung eines Visums werden nicht übernommen, auch wenn der PASSAGIER über eine Reiserücktrittsversicherung verfügt. Ein PASSAGIER, der im Falle einer Stornierung der Reise eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten der Reiserücktrittsversicherung. Mit der Zahlung der oben genannten Police überträgt der Passagier alle seine Ansprüche an die Versicherungsgesellschaft und die AGENTUR verpflichtet sich, dem PASSAGIER alle mit dem Pauschalangebot verbundenen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft erforderlich sind . Alle Bedingungen sind in der Versicherungspolice aufgeführt und die AGENTUR empfiehlt dem PASSAGIER, diese im Interesse des PASSAGIERS sorgfältig zu lesen.
10. RÜCKTRITT DER REISE DURCH DEN PASSAGIER
Wenn der PASSAGIER Geld auf das Konto der Agentur einzahlt und das Arrangement storniert, behält die AGENTUR vom Gesamtpreis des Arrangements Folgendes ein:
Busfahrten:
Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Paketpreises, mindestens 100 HRK
30-23 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Arrangementpreises
22-15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Paketpreises
14-0 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Arrangementpreises
Im Falle einer Stornierung des Arrangements durch den PASSAGIER kann die AGENTUR, auch wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht dazu verpflichtet ist, im Einklang mit der internen Politik der fairen Behandlung gegenüber dem PASSAGIER einen geringeren Betrag als den oben genannten einbehalten, sofern dies der Fall ist Es besteht die Möglichkeit, die Unterkunft ohne Entschädigung zu stornieren oder wenn die AGENTUR einen Ersatzpassagier findet, jedoch in keinem Fall über den im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeschriebenen Betrag hinaus. Die Einbehaltung eines geringeren Betrags als des in dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeschriebenen Betrags ist ausschließlich eine interne Entscheidung der AGENTUR.
Flugreisen:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Pauschalpreises
29-15 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Paketpreises
15-0 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Arrangementpreises
In Fällen, in denen eine Stornierung oder Änderung des Flugtickets aufgrund der Bedingungen der Fluggesellschaft nicht möglich ist, muss die AGENTUR dies im Reiseprogramm angeben!
Wenn der PASSAGIER 21 Tage vor der Abreise nicht den gesamten Betrag des Pauschalangebots bezahlt hat, wird davon ausgegangen, dass er die Reservierung aufgegeben hat, ohne dass die Möglichkeit besteht, die Anzahlung für die Reise zurückzuerstatten. Aktualisiert am 13. Mai 2020.
11. ÄNDERUNG DES PASSAGIERNAMEN:
BUSREISEN:
Bei Busreisen gestattet die AGENTUR dem PASSAGIER, den Namen des PASSAGIERS bis 12:00 Uhr am Tag vor der Busabfahrt kostenlos zu ändern, wenn für die Reise selbst kein Visum oder andere Unterlagen erforderlich sind, die nicht innerhalb der Busfahrt beschafft werden können Tag der Namensänderung bis zum Reiseantritt. Obwohl sie nicht an die Vorschriften gebunden ist, ist die AGENTUR aufgrund ihrer eigenen Geschäftspolitik der Korrektheit gegenüber Kunden an diesen Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden.
Der PASSAGIER reicht die Namensänderung schriftlich bei der AGENTUR ein, und der neue PASSAGIER muss der Änderung zustimmen und sich an die Vereinbarung binden. Ein PASSAGIER, der den Vertrag auf einen neuen PASSAGIER übertragen hat, ist nicht mehr an den Vertrag gebunden und hat keinen Anspruch auf Entschädigung für etwaige Schäden.
ANREISE MIT DEM FLUGZEUG:
Wenn eine Namensänderung des PASSAGIERS möglich ist, berechnet die AGENTUR die Kosten der Namensänderung gemäß der gültigen Preisliste, die auf der Website der im Reiseprogramm aufgeführten Fluggesellschaft veröffentlicht ist.
Sollte eine Namensänderung aufgrund der Bedingungen der Fluggesellschaft nicht möglich sein, ist die AGENTUR verpflichtet, diese Information im Reiseprogramm anzugeben.
12. STORNIERUNG DER REISE DURCH DIE AGENTUR ODER ÄNDERUNGEN DES REISEPROGRAMMS
Wenn die AGENTUR den Preis, das Programm oder die Unterkunft vor der Reise wesentlich von den Angaben im Programm ändert, ist die AGENTUR verpflichtet, den PASSAGIER unverzüglich schriftlich über die Änderungen zu informieren. Der PASSAGIER kann Änderungen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zustimmen. Im Falle der Zustimmung wird das Ersatzarrangement Gegenstand eines neuen Vertrages und dem PASSAGIER stehen keinerlei Ansprüche gegen die AGENTUR zu, die sich aus dem ursprünglich bezahlten Arrangement ergeben würden.
Für den Fall, dass der PASSAGIER die neue Vereinbarung ablehnt oder nach 3 Werktagen taub wird, ist die AGENTUR verpflichtet, den gesamten an den PASSAGIER gezahlten Betrag innerhalb von 7 Werktagen zurückzuzahlen.
Sollte die AGENTUR während der Reise selbst aus eigenem Verschulden nicht in der Lage sein, die im Programm vorgesehene Leistung zu erbringen, bietet sie dem PASSAGIER eine Ersatzleistung an. Stimmt der PASSAGIER einer Ersatzleistung schriftlich zu, so besteht für ihn kein Anspruch auf die im Programm vorgesehene Leistung. Ist der PASSAGIER mit der Ersatzleistung nicht einverstanden, hat der PASSAGIER Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistungen. Der Schaden wird in Höhe eines Teils des Preises für den nicht genutzten Teil des Programms auf Grundlage der Beschwerde des PASSAGIERS gezahlt. Der maximale Schadensbetrag entspricht dem Preis der Vereinbarung.
Die AGENTUR hat das Recht, den Vertrag einseitig ganz oder teilweise zu kündigen, ohne den REISENDEN zu einer Entschädigung zu verpflichten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorlagen, und die, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen, vorliegen des Vertragsabschlusses ein berechtigter Grund für die AGENTUR gewesen wäre, den Vertrag nicht abzuschließen. In diesem Fall hat der Passagier Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags, d. h. der Preisdifferenz zwischen den vertraglich vereinbarten und den erbrachten Dienstleistungen, ohne Anspruch auf Entschädigung.
Die AGENTUR hat das Recht, Reisen spätestens 5 Tage vor Reisebeginn zu stornieren, wenn die AGENTUR als Vermittler beim Verkauf des Arrangements eines anderen Veranstalters fungierte, der die Reise wegen unzureichender Passagierzahl storniert hat.
Die AGENTUR hat das Recht, die Reise spätestens 3 Tage vor Reisebeginn zu stornieren, wenn die AGENTUR Veranstalter der Reise ist und sich nicht die für die Durchführung der Reise erforderliche ausreichende Anzahl von PASSAGIEREN angemeldet hat. Die Mindestanzahl an PASSAGIEREN ist in jedem AGENTURprogramm angegeben.
Die AGENTUR hat das Recht, den Tag und die Uhrzeit der Reise aufgrund einer Änderung des Flugplans, auf die sie keinen Einfluss hatte, oder aufgrund des Eintritts außergewöhnlicher Umstände zu ändern. Die AGENTUR hat das Recht, die Reiserichtung aufgrund unvorhergesehener Umstände und höherer Gewalt, auf die sie keinen Einfluss hat (Kriegszustand, Terroranschläge, Staatsstreiche, Streiks von Fluglinienmitarbeitern, Naturkatastrophen und Naturkatastrophen), ohne dies zu ändern Anspruch auf Entschädigung. In solchen Situationen wird die AGENTUR versuchen, angesichts der unvorhergesehenen Situation den bestmöglichen Service zu bieten.
Die AGENTUR kann keine Verantwortung für die Handlungen höherer Kräfte übernehmen, auf die sie keinen Einfluss hat (Kriegszustand, Terroranschläge, Staatsstreiche, Naturkatastrophen und Naturkatastrophen…) und die AGENTUR kann nicht zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet werden durch solche Ereignisse. Bestimmte Staaten übernehmen aufgrund ihrer Vorschriften die Verantwortung für den Ersatz von Schäden, die durch ein außergewöhnliches Ereignis verursacht wurden, wenn das Opfer nicht bekannt ist. Im Falle einer solchen Situation wird die AGENTUR dem REISENDEN mit ihrer Dokumentation und Beratung helfen, um eine Entschädigung von dem Land zu erhalten, in dem sich das außergewöhnliche Ereignis ereignet hat. Die AGENTUR wartet zusätzlich 15 Minuten nach der vereinbarten Abfahrt auf jeden Passagier, danach ist die AGENTUR nicht verpflichtet, auf verspätete PASSAGIERE zu warten.
13. REISEN IN DER ORGANISATION ANDERER VERANSTALTER
In einer Situation, in der die AGENTUR kein Reiseveranstalter, sondern nur ein Vermittler ist, gelten für die Reise die im Reiseprogramm angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
14. Einwände
Der PASSAGIER hat das Recht, sich über eine nicht erbrachte Leistung zu beschweren. Der PASSAGIER ist verpflichtet, spätestens 8 Tage nach Ende der Reise eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Einsprüche, die später als 8 Tage nach Reiseende erfolgen, werden nicht mehr berücksichtigt. Der Einspruch wird per Post an die AGENTURadresse: Kalnička 44, Podbrest oder per E-Mail an: potepuh.putovanja@gmail.com gesendet. Der PASSAGIER ist verpflichtet, jegliche Beanstandung, die sich nicht direkt auf die Mitarbeiter der AGENTUR und auf Versäumnisse während der Reise bezieht, schriftlich an den Anbieter der Dienstleistung, mit der der PASSAGIER unzufrieden ist (Rezeption, Fahrer, Restaurant), zu richten und eine schriftliche Bestätigung anzufordern dem direkten Dienstleister, dass die Beschwerde eingegangen ist. Jede Kundenbeschwerde wird separat eingereicht. Die AGENTUR berücksichtigt keine Gruppenbeschwerden, außer im Falle von Beschwerden von „geschlossenen“ Gruppen (Abschlussreise, Reise eines Vereins, einer Gewerkschaft, einer Sportmannschaft…) ist die AGENTUR verpflichtet, dem REISENDEN innerhalb von 15 Tagen zu antworten Erhalt der Beschwerde in derselben schriftlichen Form wie die Beschwerde und erhalten. Es werden nur Reklamationen berücksichtigt, bei denen der Nachweis der Reklamation vor Ort an den Dienstleister übermittelt wurde. Sofern die Unterlassung auf ein Verschulden der AGENTUR zurückzuführen ist, hat der PASSAGIER Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Wertes der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Höhe der Entschädigung kann weder die in Anspruch genommenen Leistungen abdecken, gegen die der Passagier keinen Einspruch erhoben hat, noch den gesamten Betrag der Vereinbarung. Während die AGENTUR die Beschwerde des PASSAGIERS prüft, verzichtet der PASSAGIER auf die Vermittlung einer anderen Person, des Gerichts und der Bereitstellung von Informationen an die Medien.
15. GEPÄCK
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Gepäckversicherung!
Bei Reisen mit dem Bus kann der PASSAGIER eine große und eine kleine Reisetasche mitnehmen, die er im Bus mitnimmt. Wenn genügend Platz vorhanden ist, kann der PASSAGIER mehr Gepäck in den Bus laden, sofern sein Gepäck in keiner Weise gegen die Zollbestimmungen der Länder verstößt, die er durchquert.
Bei Reisen mit dem Flugzeug legt die Fluggesellschaft in ihren Bedingungen die Menge und das zulässige Gewicht des Freigepäcks fest, für sonstiges Gepäck wird eine Gebühr erhoben. Die Abmessungen und das Gewicht des Freigepäcks sowie der Preis für zusätzliches Gepäck werden in jedem Flugreiseprogramm gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaft festgelegt. Bei den meisten Fluggesellschaften haben Kinder unter 2 Jahren keinen Anspruch auf Gepäckmitnahme. Ausnahmen werden im Reiseprogramm festgelegt.
Die AGENTUR übernimmt keine Haftung für das verlorene Gepäck des PASSAGIERS. Meldungen über verlorenes Gepäck werden direkt beim Beherbergungsbetrieb bzw. Transportunternehmen eingereicht. Aufgrund der im Flugverkehr geltenden Vorschriften ist die Fluggesellschaft allein für das Gepäck im Flugzeug verantwortlich. Im Falle eines Verlusts füllt der PASSAGIER das Formular der Fluggesellschaft aus, gibt es am Flughafen ab und behält eine Kopie für sich. Auf Grundlage des Formulars zahlt die Fluggesellschaft eine Entschädigung nach den im Fluggastverkehr geltenden Vorschriften.
16. Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters & Haftpflichtversicherung
Gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat die AGENTUR einen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft Adriatic osiguranje dd, Listopadska 2 – Zagreb, Zweigniederlassung Koprivnica für den Fall der Insolvenz oder des Konkurses des Reiseveranstalters abgeschlossen, aufgrund dessen der Vertrag abgeschlossen wurde bei Nichterbringung der Leistung, d. h. auf Erstattung der Kosten für die Rückreise des Passagiers zum Abflugort. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses der AGENTUR sollte sich der PASSAGIER unverzüglich an Adriatic Insurance dd, Listopadska 2 – Zagreb, Zweigstelle Koprivnica, Tel. wenden. 048 250 333.
Gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat die AGENTUR mit dem Versicherer Adriatic osiguranje dd, Listopadska 2 – Zagreb, Zweigstelle Koprivnica einen Versicherungsvertrag für Schäden abgeschlossen, die dem PASSAGIER durch Nichterfüllung, Teilerfüllung oder Unregelmäßigkeit entstehen Erfüllung von Verpflichtungen. Nummer der Haftpflichtversicherung des Pauschalreiseveranstalters: 0685012757
Die AGENTUR ist verpflichtet, den PASSAGIER über den Inhalt des gültigen Vertrags zu informieren, und der PASSAGIER bestätigt durch die Zustimmung zum Vertrag, dass er mit dem Inhalt des Versicherungsvertrags vertraut ist.
17. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die AGENTUR verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des REISENDEN mit dessen Zustimmung zu sammeln, vertraulich zu behandeln und nur den Mitarbeitern der AGENTUR zur Verfügung zu stellen, da die Daten für die Durchführung der Reise erforderlich sind.
Es besteht die Möglichkeit der Übermittlung von Daten an Dritte (Mitarbeiter der Beherbergungseinrichtung, Grenzpolizei, Mitarbeiter der Fluggesellschaft, Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats im Falle der Erteilung von Visa usw.) und es wird davon ausgegangen, dass diese Daten für die Zwecke erforderlich sind Durchführung der Reise.
Es besteht auch die Möglichkeit, Aufzeichnungen über Passagiere im In- und Ausland für die eigentliche Reise zu führen.
Die einzige Möglichkeit, die privaten Daten des PASSAGIERS herauszugeben, besteht im Falle einer gerichtlichen Anordnung oder der Verhinderung einer Straftat durch eine zuständige staatliche Stelle.
Die AGENTUR behält sich das Recht vor, die Daten des PASSAGIERS (E-Mail) zum Zwecke der eigenen Werbung (Versand neuer Programme und dergleichen) zu verwenden, bis der PASSAGIER schriftlich (E-Mail) erklärt, dass er keine Werbeangebote erhalten möchte per E-Mail.
19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieses Dokument wurde am 21. August 2023 herausgegeben und trat in Kraft. Jahre. Die Allgemeinen Reisebedingungen und -hinweise sind Bestandteil des Reisevertrages. Eventuelle Abweichungen müssen im Text des Reiseprogramms ausdrücklich angegeben werden. Die Parteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten gütlich beizulegen. Im Falle der Unmöglichkeit einer Einigung ist im Streitfall das Gericht in Zabok zuständig und es gilt kroatisches Recht.